Klage abgewiesen: Zebus müssen zum Metzger

Verwaltungsgericht: Die Klage der Viehhalterin Christine Scherr gegen die Auflösung ihrer Herde wird abgewiesen.
von  John Schneider
Im Verwaltungsgericht: Christine und Marie-Sophie Scherr (r.) wehren sich gegen die Auflösung ihrer Rinderherde.
Im Verwaltungsgericht: Christine und Marie-Sophie Scherr (r.) wehren sich gegen die Auflösung ihrer Rinderherde. © jot

München/Garching - Wie eine Verliererin hört sich Viehhalterin Marie-Sophie Scherr (24) nicht an. Dass die Klage ihrer Mutter Christine vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde, kam für sie nicht mehr überraschend. Das Veterinäramt hatte unter anderem Mängel bei dem Schutz vor Kälte und bei der Ernährung kritisiert und die Auflösung der Herde verfügt.

Berufung angekündigt

Scherrs Anwalt Sewarion Kirkitadse hatte schon kurz nach Bekanntgabe des Urteils des Verwaltungsgerichts angekündigt, dass seine Mandantin in Berufung gehen wird. Dann will man auch einen Sachverständigen aufbieten, der dem Verwaltungsgerichtshof erklären soll, dass die Zwergzebus in Garching durchaus artgerecht gehalten werden.

Die Herde soll zudem freiwillig reduziert werden. Doch für den Verkauf braucht es eine Gesundheitsbescheinigung für die Rinder, die bislang vom Amt verweigert wurde. Wenn nötig soll diese dann eingeklagt werden, sagt Kirkitadse.

Darüber hinaus will Marie-Sophie Scherr einen Tag der offenen Weide veranstalten. Dann könnten sich die Leute selber ein Bild machen. „Eine Unterschriftenliste und ein Internet-Auftritt sind ebenfalls geplant“, erklärte sie am Dienstag im AZ-Gespräch.

Resignation sieht anders aus.

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