Kirche feuert lesbische Erzieherin

Das Augsburger Bistum will den Rauswurf  trotz Elternzeit, weil es in der Beziehung  einen Verstoß gegen die kirchliche Moral  sieht. Jetzt landet der Fall vor Gericht
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Das Augsburger Bistum will den Rauswurf trotz Elternzeit, weil es in der Beziehung einen Verstoß gegen die kirchliche Moral sieht. Jetzt landet der Fall vor Gericht

AUGSBURG Die Leiterin eines katholischen Kindergartens liebt eine Frau – und geht mit ihr eine Lebensgemeinschaft ein. Ihr ist bewusst, dass das sie ihren Job kosten kann. Tatsächlich greift der kirchliche Arbeitgeber hart durch und will der 39-Jährigen kündigen.  In der katholischen Kirche kommen solche Arbeitsstreitigkeiten immer wieder vor. Doch dieser Fall ist ein ganz besonderer: Die Erzieherin ist in Elternzeit und genießt damit einen besonderen Kündigungsschutz.  Somit muss das Gewerbeaufsichtsamt dem Rauswurf zustimmen. Weil sich die Behörde aber weigert, zieht die Kirche vor das Augsburger Verwaltungsgericht. Kritiker werfen ihr vor, sie beharre auf ihren Moralvorstellungen.

Kläger ist die Pfarrkirchenstiftung, vertreten durch die Rechtsabteilung der Diözese. Sie zieht gegen den Freistaat Bayern ins Feld – er solle der Kündigung zustimmen.
Der Fall wird am kommenden Dienstag (19. Juni) in Augsburg verhandelt. Das Gewerbeaufsichtsamt argumentiert, die Interessen der Arbeitnehmerin überwiegen, unabhängig davon, ob ein besonderer Grund für die Kündigung vorliegt, wie Gerichtssprecher Ivo Moll erläutert. Wegen der Zustimmungspflicht einer Behörde ist in diesem Fall ein Verwaltungsgericht und nicht wie sonnst das Arbeitsgericht zuständig.  Die Kirche berufe sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht, sagt Moll.

Danach können Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln. In Streitfällen legen Gerichte die kirchlichen Maßstäbe zur Bewertung von Loyalitätspflichten zugrunde. Mitarbeiter müssen die religiösen Glaubenssätze beachten. Im konkreten Fall verstößt die Homosexualität der Kindergärtnerin aus dem Landkreis Neu-Ulm gegen die katholischen Moralvorstellungen.

Die Frau hatte bei ihrem kirchlichen Arbeitgeber zwar eine Bescheinigung über die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft abgegeben. Auf einer Notiz hatte die 39-Jährige aber auch vermerkt, sie wisse, dass dies ein Kündigungsgrund sein könne. So kam es ja auch. Bistumssprecher Markus Kremser sagt: „Aus Sicht der Diözese handelt es sich um einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht eines Mitarbeiters, dass eine Kündigung keinen Aufschub duldet.”

Die kirchliche Grundordnung sei Bestandteil jedes Arbeitsvertrages. Die Mitarbeiter wüssten, dass ihnen bei Verstößen die Kündigung drohe. Insbesondere Erzieher müssten die Grundsätze des katholischen Glaubens und der Sittenlehre daher akzeptieren.  Aus Sicht der kirchenkritischen Laienbewegung „Wir sind Kirche” geht es in dem Verfahren um einen Wettstreit der Systeme: das Selbstbestimmungsrecht der Kirche gegen die allgemeinen Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer. Die katholische Kirche wolle ihr Recht über alles stellen – dabei würden auch katholische Kindergärten wesentlich von staatlichen Mitteln mitgetragen, sagt „Wir sind Kirche”-Sprecher Christian Weisner. Ein solcher Prozess könne dem Image der Kirche zusätzlich schaden – gerade im Bistum Augsburg mit seinen Protesten gegen die Reformpläne von Bischof Konrad Zdarsa.

Weisner versteht nicht, was die Kirche damit erreicht, dass sie die Frau schon während der Elternzeit hinauswirft.

„Die Moral wird durchgefochten – koste es, was es wolle.” Wenn es um Sexualität gehe, sei die kirchliche Moral sehr undifferenziert. „Ein weniger verkrampfter und verbotsbetonter Umgang der katholischen Kirche mit Homosexualität ist dringend nötig”, sagt Weisner. Das Gericht weiß, dass es um ein äußerst sensibles Thema geht. Gerichtssprecher Moll sagt: „Wir werden versuchen, das ohne Eifer zu ergründen.”

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