Kippen sie den Rundfunkbeitrag?

Der Anwalt Ermano Geuer und die Firma Rossmann halten den Staatsvertrag für verfassungswidrig – und klagen dagegen. Am 15. Mai will der Verfassungsgerichtshof sein Urteil verkünden
München – Sein Lächeln kommt ein wenig spitzbübisch daher. Sein Anliegen aber vertritt Ermano Geuer mit großer Ernsthaftigkeit. Der 29-jährige Jurist aus Ingolstadt will die Rundfunkbeiträge, so wie wir sie kennen, zu Fall bringen. Der junge Anwalt hält den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der seit 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, für verfassungswidrig. Und hat er – wie die Drogeriekette Rossmann auch – eine Popularklage eingereicht (siehe Kasten).
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland durch den Rundfunkbeitrag wird deshalb vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München überprüft. Im Justizpalast kreuzten Beitrags-Gegner und -Befürworter (unter anderem BR, ZDF, Deutschlandradio) gestern in öffentlicher Verhandlung die Klingen.
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Geuer argumentiert, dass es sich bei dem Beitrag von 17,98 Euro monatlich pro Haushalt um eine verdeckte Steuer handelt: Damit würden die Bundesländer ihre Kompetenz überschreiten. Außerdem verletze das Beitragssystem den Gleichheitsgrundsatz. Da der Beitrag nicht mehr auf Empfangsgeräte, sondern auf Wohnungen, Betriebsstätten und Autos erhoben wird, muss jemand mit zwei Wohnungen zwei Mal zahlen, während eines von vier WG-Mitgliedern mit einem Viertel des Beitrags davon kommt.
Das gilt erst recht für Unternehmen, erklären die Rossmann-Vertreter vor Gericht. Die Drogeriekette entrichte 280000 Euro, weil sie für jede Filiale extra zahlen müsse. Die Zahl und die Art der Empfangsgeräte spiele bei diesem Beitrag keine Rolle. Dabei gebe es in den etwa 1750 Drogeriemärkten weder Fernseher oder Radios noch internetfähige Computer. Das sei ungerecht. Würden alle Rossmann-Mitarbeiter unter einem Dach arbeiten, wären für diese eine Betriebsstätte nur knappe 39000 Euro fällig.
Was beide Kläger stört: Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass Radio, Fernsehen und Internet in allen Wohnungen und Betriebsstätten genutzt würden. Diese Vermutung könne auch nicht widerlegt werden.
Aber auch die Gegenseite hatte Argumente im Köcher: Die Zahl der Schwarzseher sei immer weiter gestiegen, die Kontrollen der GEZ standen als „Schnüffeleien“ in der Kritik. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Gebühren sei immer stärker gesunken. Am Ende sei der Ehrliche, der den GEZ-Kontrolleuren die Türe öffnete, der Dumme gewesen. Die neue Regelung sei angesichts der neuen Medien notwendig und viel gerechter.
Kläger Geuer ist optimistisch. Dass überhaupt verhandelt würde, sei schon ein Erfolg. „Der Verfassungsgerichtshof hätte ja auch im schriftlichen Verfahren entscheiden können“, sagt er. Und noch etwas macht ihm Mut: „Die Richter haben an den richtigen Stellen nachgehakt.“ Der Verfassungsgerichtshof will sein Urteil am 15. Mai verkünden.