Kippa mit Basecap verwechselt - Aufklärung im Gefängnis

Ein Besucher der JVA Straubing wurde gezwungen, seine Kippa abzunehmen. Damit das nicht nochmal passiert, werden die Mitarbeiter des Gefängnisses nun aufgeklärt. Das Tragen von Hüten und Caps bleibt weiterhin verboten, eine Kippa ist zulässig.
dpa/lby |
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Um die jüdische Kopfbedeckung Kippa soll es Aufklärung geben.
dpa Um die jüdische Kopfbedeckung Kippa soll es Aufklärung geben.

Straubing/München - Nach einem Streit um die jüdische Kopfbedeckung Kippa hat das Justizministerium die Mitarbeiter der JVA Straubing über Kleidungsvorschriften in bayerischen Gefängnissen aufgeklärt. Aus Gründen der Sicherheit ist bei Gefängnisbesuchen das Tragen von Hüten und Caps ausdrücklich nicht gestattet, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Montag. Damit solle verhindert werden, dass nicht genehmigte Gegenstände in die Anstalt gebracht werden. Das Tragen einer Kippa sei dagegen zulässig, weil lediglich der Hinterkopf bedeckt ist. Die Abendzeitung hatte zuerst über den Fall berichtet.

 

Beschwerde: JVA-Besucher musste Kippa abnehmen

 

Terry Swartzberg von der Initiative Stolpersteine für München hatte sich in einem offenen Brief bei Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) beschwert, weil er bei einem Besuch der JVA Straubing gezwungen worden war, seine Kippa abzunehmen. Die mit der Kontrolle befasste Bedienstete sei versehentlich davon ausgegangen, dass eine Kippa als Cap zu betrachten sei, teilte das Ministerium mit. Den Fall werde die JVA zum Anlass nehmen, die mit der Besuchskontrolle befassten Bediensteten nochmals dahingehend zu sensibilisieren, dass Kippas zulässig sind.

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