Kinderpornos: Polizist streitet alles ab
MÜNCHEN - Er soll Kinderpornos gesammelt haben: Der 33-jährige Polizist Peter W. (Name geändert) wehrt sich gegen die vorläufige Suspendierung durch das Polizeipräsidium München. Doch weil die Richterin starke Zweifel an seiner Version der Geschehnisse anmeldete, zog der Weilheimer seinen Antrag zurück.
„Was hat Sie denn geritten, auszubüxen, nach Hause zu fahren und die CDs zu zerstören?“ Richterin Birgit Walther meldete gestern bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht an der Glaubwürdigkeit des Weilheimer Polizisten Peter W. starke Zweifel an. Der 33-jährige Polizeiobermeister war vorläufig suspendiert worden, weil man bei einer Durchsuchung auf seinem privaten Computer kinderpornographische Dateien fand. Auf seiner Kleidung wurden Spuren von zerstörten CDs gefunden.
Zerstörte Datenträger waren "privat", aber nicht strafbar
Doch der Polizeiobermeister bestreitet, sich strafbar gemacht zu haben. Zwar gab er den Kontakt mit den hessischen Verdächtigen zu, die in diesem Frühjahr aufgeflogen waren, aber die Dateien, die bislang von den Ermittlern vorgelegt wurden, seien keine Kinderpornografie, da die Kinder nur posieren. Lediglich zwei Dateien seien tatsächlich kinderpornorgraphischen Inhalts gewesen. Diese habe sich Martin A. aber weder beschaffft noch besessen, erklärte sein Anwalt Peter Mering. Die Dateien seien ihm ohne Anfrage zugesendet worden und dann automatisch in ihm nicht zugänglichen Verzeichnissen auf der Festplatte gespeichert worden. „Die CDs, die ich zerstört habe, hatten private, aber keine strafbaren Inhalte gehabt“, erklärte Martin A. gestern. Sehen sollte sie dennoch niemand.
Strafverfahren läuft parallel
Nachdem die Richterin klar gemacht hatte, dass sie die Suspendierung wohl aufrecht erhalten würde, zog der Polizist seinen Antrag zurück. Der Einspruch gegen den Bescheid sollte den falschen Eindruck vermeiden helfen, dass Peter W. die Taten zugebe, erklärte sein Anwalt. Denn parallel läuft in dieser Sache beim Amtsgericht gegen Peter W. ein Strafverfahren. Das Verwaltungsgericht wird sich im Anschluss dann wohl damit beschäftigen müssen, ob aus der vorläufigen eine endgültige Dienstenthebung wird. „Wir hängen nicht sklavisch am Strafrecht.“ Richterin Walther machte gestern noch einmal klar, dass sie sich unabhängig vom Urteil des Amtsgerichts ihre Meinung bilden will.
John Schneider
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