Kinderpornos auf Laptop: Münchner Polizist auf Abwegen
MÜNCHEN - Ein Jugendbeamter (31) hat Kinderpornos auf dem privaten Laptop – und wird entlassen. Sein Kollege (39) hat Kontakt zum Rotlicht-Milieu, 700 Euro unterschlagen und ohne Genehmigung gejobbt.
Über 400 Kinder-Pornobilddateien fand die Polizei auf dem Privat-Laptop eines Kollegen. Es war ausgerechnet der Jugendbeamte Robert M. (31). Dafür bekam der Polizeiobermeister vom Bayerischen Verwaltungsgericht die Quittung: Er wurde gefeuert. Er beteuerte noch: „Ich habe auf Pornoseiten gesurft. Die Kinderporno-Bilder sind ohne mein Wissen auf die Festplatte gelangt.“
Gleich mehrere schwere Dienstvergehen wurden Polizeiobermeister Stephan Z. (39) zur Last gelegt: Von 1998 bis 1999 soll er eigenmächtig im Nachtclub „Schickeria“ und im Bordell „Extasia“ Personenkontrollen durchgeführt haben. Und weil er schon mal da war, ließ er sich im Separee verwöhnen.
2000 und 2001 soll er unerlaubt den Polizeicomputer angezapft haben, um Spezln Auskünfte über deren Ermittlungsakten zu geben.
Seit 1996 arbeitete er nebenbei als Autoverkäufer. Auch als die Nebenjob-Genehmigung der Behörde 2000 auslief, soll er weiterhin im Fahrzeughandel tätig gewesen sein. Im September 1998 soll er Kollegen den Standort eines gestohlenen Audi A4 verschwiegen haben.
Im Sommer 2000 wurde er suspendiert. Die Bezüge auf 1650 Euro gekürzt. Das Disziplinarverfahren zog sich achteinhalb Jahre hin, weil Stephan Z. während der Suspendierung straffällig wurde: Im April 2007, gegen 19.05 Uhr, hat Stephan Z. an der Alpen Tankstelle in der Kreillerstraße die Geldbörse, die ein Taxler verloren hatte, mit 739,50 Euro an sich genommen. Anstatt die Geldbörse in der Tankstelle oder bei der Polizei abzugeben, nahm Stephan Z. das Geld an sich. Eine Videoüberwachungsanlage hatte ihn gefilmt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 5400 Euro Strafe.
Das Polizeipräsidium München plädierte vor der 19. Kammer beim Bayerischen Verwaltungsgericht auf Entlassung aus dem Dienst: „Es hat sich gezeigt, dass sich der Beamte vollständig vom Polizeidienst entfernt hat. Er hat während der Suspendierung dennoch weiterhin Straftaten verübt.“
Stephan Z. behauptete, dass keine Verfehlung vorliegen würde: „Es war alles dienstlich.“ Allerdings schwieg er zum Vorwurf der Unterschlagung. Das Disziplinarverfahren dauert an.
Torsten Huber
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