Kinderpornos auf der Festplatte: Polizist wieder im Dienst

Überraschende Wende: Münchner Polizist, auf dessen PC Kinderpornos gefunden wurden, siegt vor Gericht und darf zurück in den Dienst.
MÜNCHEN Er ließ seinen Anwalt einst erklären, dass er sich „schäme“, er akzeptierte den Strafbefehl des Amtsgerichts und das Urteil des Verwaltungsgerichts in erster Instanz, das ihn des Besitzes von Kinderpornos für schuldig befunden hatte. Doch die Disziplinarstrafe – Entfernung aus dem Dienst – schien ihm zu drastisch. Allein dagegen ging der Münchner Polizist Hans K. (32, Name geändert) in Berufung. Gestern vor dem Verwaltungsgerichshof dann die überraschende Wende. Der Senat hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf. Der Jugendbeamte darf seinen Polizeidienst wieder aufnehmen.
„In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, begründete der Senat unter dem Vorsitz von Peter Läpple seine Entscheidung. Dass sich Hans K. absichtlich in den Besitz der 405 Kinderpornos gebracht hatte, war ihm nicht zweifelsfrei nachzuweisen.
Der hatte zuvor beteuert: „Ich habe auf Pornoseiten gesurft. Die Kinderporno-Bilder sind ohne mein Wissen auf die Festplatte gelangt.“ Gestern ging er ins Detail und erklärte, dass beim Surfen auf regulären Pornoseiten immer wieder Vorschaubilder aufgetaucht seien, die sich teilweise selbstständig aktivierten.
Auf die Frage, wie er sich die große Menge an Bildern erkläre, sagte der Polizist, dass er 2005 sehr oft gesurft habe. Dafür spricht auch, dass der Gutachter damals mehr als 10000 „reguläre“ Pornobilder auf dem PC fand.
Das LKA Berlin hatte in einer groß angelegten Aktion eine Porno-Website überwacht. Offenbar hatte auch Peter K. seinerzeit diese Website angesteuert und war so in das Visier der Ermittler der „OP Himmel“ geraten. Bei der Durchsuchung seines PC wurden dann die Pornobilder gefunden.
Der Sachverständige entlastete Peter K. aber. Man habe zwar die Bilder auf der Festplatte gefunden, könne aber nicht sagen, ob sich der Polizist diese aktiv heruntergeladen habe oder nur beim Surfen mit diesen in Berührung kam.
Das Polizeipräsidium bestand dennoch auf der Entfernung aus dem Dienst. Das Geständnis sowie das Akzeptieren von Strafbefehl und VG-Urteil seien starke Indizien für die Straftat. Der Senat dachte da anders. John Schneider