Keupstraßen-Anschlag bleibt Teil des NSU-Verfahrens

Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München macht Richter Götzl am Donnerstag Tempo und verhandelt einen Antrag nach dem anderen. Die Bundesanwaltschaft hofft, die Angeklagten bald befragen zu können.
von  dpa

Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München macht Richter Götzl am Donnerstag Tempo und verhandelt einen Antrag nach dem anderen. Die Bundesanwaltschaft hofft, die Angeklagten bald befragen zu können.

München - Richter Manfred Götzl drückt im NSU-Prozess aufs Tempo. Am Donnerstag verhandelte das Oberlandesgericht München über zahlreiche Anträge von Verteidigung und Nebenklägern – darunter verschiedene auf Einsicht der Akten aus den parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschüssen.

Die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatte gefordert, den Prozess auszusetzen oder zumindest für drei Wochen zu unterbrechen, um Einsicht in die Akten zu nehmen. „Das Verfahren muss nicht ausgesetzt werden, um diese Akten beizuziehen und einzusehen“, sagte dagegen Bundesanwalt Herbert Diemer. „Es kann darin nichts enthalten sein, was für die Schuld- und Straffrage von Bedeutung ist.“

Zahlreiche Nebenkläger aber sehen das anders und beantragten ebenfalls eine weitergehende Einsicht in Akten – allerdings ohne deshalb den Prozess zu unterbrechen, der bislang ohnehin nur schleppend in Gang gekommen ist. Über diese und andere Anträge wollte das Gericht bis zum Nachmittag beraten.

Es legte darum eine besonders lange Mittagspause ein. In dieser Zeit entschied es auch, dass der Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße nicht aus dem Prozess ausgekoppelt wird. „Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, eine Abtrennung des Komplexes Keupstraße vorzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.

Bei dem Bombenanschlag in Köln am 9. Juni 2004 waren 22 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt worden. Das Gericht hatte über eine Abtrennung dieser Tat vom übrigen Prozess nachgedacht, weil sich deshalb möglicherweise noch zahlreiche weitere Nebenkläger anschließen könnten. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch Nebenkläger und Verteidigung hatten sich gegen eine Abtrennung ausgesprochen.

Die Bundesanwaltschaft hofft, dass an diesem vierten Verhandlungstag endlich zu den Tatvorwürfen verhandelt wird. Sollten keine weiteren Anträge eingereicht werden, könnte der Senat damit beginnen, die Angeklagten zu befragen. Die Hauptangeklagte Zschäpe, Wohlleben und André E. werden nach Angaben ihrer Verteidiger wohl schweigen, Holger G. und Carsten S., auf deren Angaben bei der Polizei die Anklage im Wesentlichen fußt, werden aber voraussichtlich aussagen. Beide sind in Zeugenschutzprogrammen.

 

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