"Kennen wir uns nicht?" - Trickbetrüger angeklagt

Mit einer sehr alten Masche zockte ein 51-Jähriger wildfremde Menschen ab. Jetzt wandert der Mann wohl für ein paar Jahre ins Gefängnis.
von  John Schneider
Martin M. (51): Er muss für ein paar Jahre ins Gefängnis.
Martin M. (51): Er muss für ein paar Jahre ins Gefängnis. © J. Schneider

München - Es war kein Enkeltrick, aber die Masche fußt auf demselben Prinzip: Martin M. (51) ging auf wildfremde Menschen zu und fragte: „Kennen wir uns nicht von früher?“ Tatsächlich kamen die so Angesprochenen öfter mal ins Grübeln. Es folgte Stufe 2: Die nächste Frage des gewieften Betrügers war dann die nach Geld. Er sei gerade in einer Notlage.

So geschehen am 6. Juni 2013 auf der Treppe der U-Bahn-Station Giselastraße. Das leichtgläubige Opfer hob sofort 200 Euro bei einem Geldautomaten auf der Leopoldstraße ab und gab sie dem vermeintlich notleidenden „alten Bekannten“. Der beteuerte, dass er das Geld zurückzahlen würde. Was er nie tat und laut Anklage auch nie vorhatte.

Im Gegenteil: Er wollte mehr. Dazu ließ er sich die Telefonnummer seines Opfers geben. Am nächsten Tag rief er an, gab sich als Polizist aus und verlangte 2.000 Euro. Ansonsten würde er ihn festnehmen. Doch der Mann ließ sich nicht ins Bockshorn jagen und bezahlte nicht.

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Ganz ähnlich versuchte es der Betrüger acht Tage später. Wieder sprach er eine Frau an einer U-Bahn-Station an, täuschte eine Notlage vor und ließ sich 400 Euro geben.
Am gleichen Tag rief er bei ihr an und gab sich als Polizist aus. Doch jetzt versuchte er es mit einer anderen Variante. Sie solle doch bitte dem Betrüger, der sie am Morgen um 400 Euro gebracht habe, noch einmal 600 Euro geben. Damit die Polizei ihn festnehmen kann. Die Frau fiel tatsächlich darauf herein und gab ihm das Geld.

Die Anklage zählt weitere sechs Fälle auf. Fallengelassen wurde lediglich ein angeklagter Betrugsversuch vom 5. Juni 2013. Martin M. soll sich damals nach Überzeugung der Ermittler gegenüber seinem Opfer als ehemaliger Zeitungsausträger ausgegeben haben, der dringend 30.000 Euro brauche. Seine ganze Familie sei ums Leben gekommen und das Geld brauche er für die Beerdigungskosten. So viel Geld habe die Frau aber nicht gehabt, so die Ankläger. Der Coup sei gescheitert.

Martin M. soll unter Spielsucht leiden und auf eine lange kriminelle Geschichte mit einschlägigen Vorstrafen zurückblicken. Nach einem Rechtsgespräch machte das Gericht den Vorschlag, dass es bei einem vollen Geständnis eine Freiheitsstrafe nicht über vier Jahre und neun Monate geben wird.

Damit war Martin M. einverstanden und gestand die ihm vorgeworfenen Betrügereien.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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