Keine Strafe für Folter-Kids
MÜNCHEN - Ein 13-Jähriger ist in der Heckscher Klinik, der andere daheim bei seinen Eltern. Keine Anklage, kein Prozess – die beiden 13-jährigen Folter-Kids kommen straffrei davon. Nach dem Jugendstrafrecht sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig.
Dennoch gibt es Maßnahmen: Das Jugendamt und die Polizei werden eingeschaltet. Die Polizei verhört die Kinder und behält sie im Auge. Sie kommen auf die so genannte „Proper-Liste“ (Projekt Personenbezogene Ermittlungen und Recherche). Diese Liste hat die Münchner Polizei im Jahr 2000 eingeführt. Zirka 90 Namen von Münchner Kindern und Jugendlichen stehen zur Zeit auf der Liste. Sie werden von einer Dienststelle kontrolliert und betreut.
Das Jugendamt ist bei dieser Maßnahme mit eingebunden. Das Amt entscheidet, welche Erziehungs-Maßnahmen getroffen werden. Der mutmaßliche Haupttäter ist bei der Polizei bekannt und war bis zur Tat in psychologischer ambulanter Behandlung. „Der Junge ist jetzt in der Heckscher Kinderklinik“, sagte Fabian Riedl, Sprecher vom Münchner Jugendamt. Für den mutmaßlichen Mittäter ist das Jugendamt München Landkreis zuständig. „Er ist bei seinen Eltern. Mitarbeiter von uns kümmern sich intensiv um die Familie. Der Junge ist bei uns nicht als Gewalttäter bekannt“, sagte Jugendamt-Sprecherin Christine Spiegel.
In der Heckscher Klinik sind die Kinder stationär untergebracht und werden bewacht. Sie dürfen die Klinik nicht verlassen. Psychologen und Psychiater führen über Tage Tests mit den straffälligen Kindern durch. Wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen und der Sachverhalt komplett aufgeklärt ist, werden geeignete Maßnahmen für die straffälligen Kinder getroffen.
Die Erziehung steht dabei immer im Fordergrund: Soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich, intensive und beratende Begleitung, erzieherisch und jugendgemäß ausgestaltete Arbeitsleistungen werden gefordert, erlebnispädagogische Aktivitäten (die so genannten „Bootcamps“) sowie Werkstattprojekte können durchgeführt werden.
th
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