Keine Pistensperrungen für Tourengeher
Wie die AZ berichtete, klagte ein 32-jähriger Förster aus Ohlstadt gegen die Pistensperrung für Tourengeher im Zugspitzgebiet. Heute gab ihm das Verwaltungsgericht recht.
München – Die naturschutzrechtlichen Sperren von drei Pisten im Zugspitzgebiet müssen beseitigt werden. Ein Skitourengeher hatte vor dem Verwaltungsgericht München am Freitag mit seiner Klage Erfolg (Az.: M 11 K 12.4120). Allerdings dürfen die Tourengeher vorläufig trotz des Urteils die Skipisten nicht nutzen. Dem steht eine sicherheitsrechtliche Anordnung des Marktes Garmisch-Partenkirchen im Weg.
Die Sperrungen der Skiabfahrten Hausberg-, Kreuzeck- und Osterfeldergebiet hatte die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG durchgesetzt. Sie begründete die Maßnahme nach dem Naturschutzrecht mit einer erheblichen Behinderung der zulässigen Nutzung der Pisten durch die Skiabfahrer. Die Richter hatten in der mündlichen Verhandlung bereits eingewandt, das Problem sei mit dem geltenden Naturschutzrecht nicht zu lösen. Sie haben gegen ihre Entscheidung Berufung zugelassen.
Gegen die sicherheitsrechtliche Anordnung der Kommune sind Anträge auf einstweilige Verfügung bei einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts anhängig. Darüber ist noch nicht entschieden.
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