Keine Gnade für Faschingsprinzen
MÜNCHEN - Der ehemalige Faschingsprinz von Moosburg muss lebenslänglich hinter Gitter. Stefan Robert M. hatte seine Freundin erwürgt, weil sie ihm im Wege war. Wenige Stunden später hatte der heute 36-Jährige sich am Tatort mit seiner Neuen vergnügt.
Dunkler Anzug, den Kopf gesenkt, die Hände übereinander gelegt – wie in stiller Trauer stand der ehemalige Faschingsprinz Stefan Robert M. (36) am Mittwoch bei der Urteilsverkündung vor dem Münchner Schwurgericht.
Nach dem, was man über ihn weiß, galt die Trauer wohl mehr seiner aussichtslosen Situation als seiner getöteten Freundin. Marion G. (†26) hatte er wegen einer anderen erwürgt und im Wald verscharrt. „Der Angeklagte wird zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt und die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer“, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.
Besondere Schwere der Schuld
Damit verhängte die Kammer die Höchststrafe, die das Gesetz für solch grausame Taten vorsieht. Stefan Robert M. kann nicht wie üblich nach 15 Jahren auf Bewährung seine Zelle verlassen. Wegen der besonderen Schwere der Schuld muss er bis zu 23 Jahre im Gefängnis verbringen.
Rückblick: 22. August 2007, gegen 19 Uhr, in der Wohnung des Angeklagten und Opfers in Oberschleißheim. „Schatz, ich habe Halsweh. Ich möchte den Abend heute nur mit dir auf der Couch verbringen“, sagte die Speditionskauffrau Marion G. Damit stand der Kaufmann Stefan Robert M., der seit September 2006 mit ihr fest liiert war, vor einem Problem. An diesem Abend hatte er seine neue Freundin eingeladen. Marion G. war im Weg.
„Sie wollte gerade in die Küche gehen, da packte er sie, brachte sie zu Boden und würgte sie fünf Minuten lang“, sagte der Vorsitzende Richter. Im Anschluss wickelte er sie in eine Decke und verfrachtete sie in den Keller, um sie am nächsten Tag im Wald zu vergraben. In der Wohnung beseitigte er alle Spuren. Auch die Namensschilder an der Haus- und Wohnungstür veränderte er so, dass kein Hinweis mehr auf Marion G. bestand.
Sex in der Halbzeit-Pause
Um 20.30 Uhr traf dann die 25-jährige Gabi B. (Name geändert) ein. Er schenkte ihr eine Uhr, die der Toten gehörte. Dann schauten sie gemeinsam ein Fußballländer-Spiel an. In der Halbzeitpause hatten sie Sex auf der Couch – nur zwei bis drei Meter vom Tatort entfernt. Nach dem Spiel legten sie sich ins Bett und schliefen ein. Am nächsten Tag meldete Stefan Robert M. die Tote als vermisst.
Die Grund der Tat sei in der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten zu suchen, meinte der Richter. Er sei „egozentrisch, narzisstisch“ und richte sein Leben nur nach seinen Bedürfnissen aus. Er scheue die Konfrontation. Er hätte sich von Marion G. lösen können, aber eine offizielle Trennung kam nach seiner ersten Scheidung für ihn nicht mehr in Frage: „Das war die größte Pleite seines Lebens, die er nicht noch einmal erleben möchte. Für Einschränkungen nach einer Trennung ist er zu bequem“, sagte Götzl.
Der Angeklagte war wegen Unterhaltszahlungen hoch verschuldet. Marion G. fütterte ihn praktisch mit durch. Bei einer Trennung hätte er weitere finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.
"Ein Stück Bewältigung"
Florian Herrmann, der als Nebenkläger für die Familie der Toten im Prozess auftrat, sagte: „Das Urteil ist die richtige Antwort des Rechtsstaates auf diese Tat. Die Tochter wird es nicht wieder bringen. Aber für die Familie ist ein Stück Bewältigung.“ Torsten Huber
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