Keine Geschenke zu Weihnachten: Trinkgeld verboten

MÜNCHEN - Am Ende eines Arbeitsjahres wollen sich viele Menschen erkenntlich zeigen. Nur wie? Es gibt strenge Regeln. Manchmal ist nicht mal ein Essen drin. Ein Beispiel.
Eigentlich ist es eine schöne Art, Danke zu sagen: ein gemütliches Essen in einer Gaststätte. Das dachten auch die Kindergarten-Eltern einer städtischen Einrichtung in Thalkirchen. Seit Jahren hatten sie das Erzieherinnen-Team im Dezember oder im Januar einmal ausgeführt. Doch dieses Mal wird daraus nichts.
Der Grund: Die neue Kindergarten-Leitung befürchtete, dass so eine Einladung gegen die „Richtlinie zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken“ verstößt. Immerhin heißt es in einem Rundschreiben der städtischen Antikorruptionsbeauftragten: „Allgemein gilt, dass auch eine Einladung zum Essen grundsätzlich eine untersagte Zuwendung darstellt, sofern diese im direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Amts- beziehungsweise Beschäftigungsverhältnis ausgesprochen wird.“
Der Elternbeirat im Kindergarten war erstmal perplex. „Haben wir etwas falsch gemacht? Haben wir in der Vergangenheit jemanden in eine missliche Lage gebracht?“, fragte sich Katharina Lee, Mutter des vierjährigen Michael. Dabei waren die bisherigen Treffen in einer Gaststätte keine luxuriöse Sache gewesen. Das Essen für die sechs Erzieherinnen habe insgesamt etwa 80 bis 100 Euro gekostet, sagt Lee. Der Elternbeirat sammelte im Vorfeld dafür Spenden bei den Eltern. „Und die Getränke bezahlten die Erzieherinnen selbst.“
Die Mutter kann nicht nachvollziehen, wo das Problem bei der Sache liegen soll. „Es wird doch kein Einzelner dabei bevorzugt.“
Was die Irritation noch größer macht: Im Schreiben der Antikorruptionsbeauftragten Angelika Beyerle geht es primär um Einladungen durch Firmen. Gilt das auch im Kindergarten? „Ich bin immer dafür, es flächendeckend zu machen“, so Beyerle auf AZ-Anfrage. Und: „Das Erkenntlichzeigen ist im Öffentlichen Dienst nicht nötig.“
Das werden die meisten Eltern anders sehen. Ihnen bleibt der Rahmen, der für alle Stadtbeschäftigten gilt: Erlaubt sind „Sachwerte bis zu 15 Euro“. Was in der Praxis nicht ganz einfach ist, die meisten Geschenke haben kein Preisschildchen mehr. Im Bildungs-Referat, zuständig für die Kindergärten, ist das Problem bekannt. Auch die Frage, wie mit Weihnachtsessen umgegangen werden soll, kommt regelmäßig auf. Dort heißt es: „Wenn die Essenseinladung bei unter 15 Euro pro Person liegt, würde das nicht gegen die Antikorruptionsbestimmungen verstoßen.“
Die Eltern im Kindergarten in Thalkirchen haben jetzt umdisponiert. Als Dankeschön veranstalten sie einen Empfang im Kindergarten, zu dem jeder etwas mitbringt. Katharina Lee: „Der Rahmen ist dann halt nicht so nett. Es ist auch mal ganz schön, in anderer Atmosphäre miteinander zu reden.“ Julia Lenders
WIE SIE RICHTIG SCHENKEN: Wer darf was annehmen?
Wie kann man sich am Ende eines Jahres erkenntlich zeigen, ohne den Beschenkten in die Bredouille zu bringen? Diese Frage sollte sich jeder stellen. Denn wer gegen die Richtlinie verstößt, kann richtig Ärger bekommen – das geht bis zur fristlosen Kündigung.
Bei allen Stadtbeschäftigten gilt: Sachwerte bis 15 Euro dürfen angenommen werden. Kein Geld.
Briefzusteller dürfen an Weihnachten von ihren Kunden ein kleines Trinkgeld erhalten. Eine besondere Regelung zum Umgang mit diesen Trinkgeldern gibt es nicht.
Früher durften auch die Müllmänner Zuwendungen annehmen. Doch dann gab es einen Trinkgeld-Stopp – jetzt gilt: Kein Geld und nur Geschenke unter 15 Euro.
Altenpfleger dürfen Geschenke oder Bargeld bis 25 Euro annehmen. Alles, was darüber hinaus geht, muss geprüft werden.