Kein Verkauf nach 20 Uhr? Was es mit dem "Chips-Verbot" in München auf sich hat

Audio von Carbonatix
Das Bier-Verkaufs-Verbot für die fünf betroffenen Kioske ab 22 Uhr ist ab diesem Freitag wieder außer Kraft gesetzt. Was aber bleibt: das Chips-Verbot. Doch: Das KVR wehrt sich dagegen: "Das KVR hat entgegen medialer Berichterstattung nie ein Verbot für den Verkauf von Chips ausgesprochen." Vielmehr beruft man sich auf das bayerische Landenschlussgesetz. Für den Einzelhandel gilt der Ladenschluss von 20 Uhr. Ausnahmen gelten beispielsweise für Tankstellen – weil die sogenannten "Reisebedarf" anbieten (Chips gehören in Tankstellen dazu).
Spätis und Kioske dürfen rechtlich nach 20 Uhr nur ein sogenanntes "Privilegiertes Sortiment" anbieten. Flaschenbier gehört dazu. Tabak auch. Harter Alkohol und Chips nicht.
Genau genommen kann in München also tatsächlich kein Chips-Verbot gelten, weil es nie eine Chips-Erlaubnis gab. Das Seltsame nur: In der gesamten Stadt sind in den Kiosken auch nach 20 Uhr Chips zu kaufen.
Im Univiertel wurden Kioskbetreiber vom KVR jedoch aufgefordert, die "unerlaubte Ware" Chips nach 20 Uhr abzudecken. Genau genommen müsste das in der gesamten Stadt gelten. Bisher hat sich nur noch niemand beschwert.
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