Kein Nachdruck von "Mein Kampf"
Der auszugsweise Nachdruck von Adolf Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" aus dem Jahr 1925 bleibt bis auf weiteres verboten. Das bestätigte am Donnerstag das Landgericht München.
München - Der Druck von Auszügen aus Adolf Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ bleibt verboten. Die 7. Zivilkammer des Landgerichts München bestätigte am Donnerstag eine einstweilige Verfügung, die dem britischen Verleger Peter McGee die Veröffentlichung auch kommentierter Auszüge aus „Mein Kampf“ untersagt.
Die Verfügung hatte der Freistaat Bayern als Rechtsnachfolger des 1945 verbotenen Eher-Verlags bereits im Januar dieses Jahres erwirkt. Der Freistaat besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an „Mein Kampf“. McGee wollte Auszüge gemeinsam mit einem umfangreichen Kommentar in einer 16-seitigen Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein sollte.