Kastrationspflicht rechtlich nicht möglich
Eine Kastrationspflicht für Katzen, wie sie Tierschützer immer wieder fordern, wird es in München auch in Zukunft nicht geben.
München - Das teilte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle jetzt der SPD-Stadtratsfraktion mit. Die Politiker hatten angefragt, welche Möglichkeiten es gebe, die Population wilder Katzen in der Stadt einzudämmen. Es gebe rechtlich keine Möglichkeit, Katzenhalter zur Kastration ihrer Tiere zu verpflichten, so der KVR-Chef. Bei wild lebenden Katzen übernimmt diesen Eingriff der Tierschutzverein, die Kosten dafür trägt die Stadt (siehe oben).
Auch eine Kennzeichnungspflicht von Hauskatzen wäre erst durchzusetzen, wenn das Land die Stadt dazu ermächtigt, erklärte Wilfried Blume-Beyerle weiter.
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