„Kann nicht mehr stehen“: TV-Star verklagt Arzt

Seit einer Behandlung am linken Fuß, kann Schauspieler Wolfgang Müller nicht mehr lange stehen. Schuld daran soll ein Arzt sein. Jetzt will Müller mehr als 170.000 Euro Entschädigung.
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Im Gerichtsgebäude: Schauspieler Wolfgang Müller.
John Schneider Im Gerichtsgebäude: Schauspieler Wolfgang Müller.

MÜNCHEN - Seit einer Behandlung am linken Fuß, kann Schauspieler Wolfgang Müller nicht mehr lange stehen. Schuld daran soll ein Arzt sein. Jetzt will Müller mehr als 170.000 Euro Entschädigung.

Wolfgang Müller kann nicht mehr lange stehen. Wenn der Schauspieler für die TV-Serie „Um Himmels willen“ (mit Fritz Wepper und Janina Hartwig) den Bauunternehmer Huber gibt, dann sitzt dieser meist hinterm Schreibtisch. Der Grund: Bei der Behandlung seines linken Fußes im November 2006 zog sich Müller eine Infektion zu, bei der anschließenden Operation wurde ein Nerv verletzt.

Seitdem leidet Müller („Ich bin bis heute nie schmerzfrei“) und hat seinen Arzt verklagt. Er will 177000 Euro inklusiver Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

„Ich hatte damals Schmerzen beim Abrollen“, erinnert sich Wolfgang Müller, warum er 2006 zum Arzt ging. Dazu kam ein Treppensturz. Sein Arzt verwies ihn an einen renommierten Münchner Fußchirurgen. Der empfahl eine Stoßwellentherapie, habe ihn aber „in keinster Weise über die Risiken aufgeklärt“, sagt Müller. Wenn er gewusst hätte, dass zur Behandlung auch Spritzen gehören, hätte er dankend abgewinkt.

„Ich habe schon einmal Jahre im Krankenhaus wegen einer Infektion verbracht.“

Müllers Frau, die bei der Behandlung im Raum war, erklärte am Dienstag vor Gericht, dass der Arzt dieselbe Spritze drei bis vier Mal benutzte und dabei auch die Kanüle nicht wechselte. Das Gericht blieb skeptisch und will weiter prüfen, ob die Aufklärung ausreichend war. Dazu sollen die Dokumentationen anderer Ärzte herangezogen werden.

Die Kammer machte Müller klar, dass das größere Risiko den Prozess zu verlieren, auf seiner Seite liegt. Er muss beweisen, dass der Arzt ihn nicht aufgeklärt habe, was dieser vehement bestreitet.

Der Vergleichs-Vorschlag des Gerichts: Der Arzt zahlt 40000 Euro – und damit wären alle Ansprüche abgegolten. Falls der Vergleich scheitert, will das Gericht am 26.Mai seine Entscheidung verkünden.

John Schneider

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