Kanal-Skandal: Jahrelang illegal gearbeitet
MÜNCHEN - Die Korruptionsfälle in der Münchner Stadtentwässerung reichen mindestens bis 2004 – Mitarbeiter arbeiteten laut Staatsanwaltschaft nebenbei massenhaft für Firmen und schoben sich gegenseitig Aufträge zu.
Beim neuen Korruptionsskandal in der Stadtentwässerung sind die Beschuldigten über Jahre hinweg dreist vorgegangen. „Man kann hier nicht mehr von einem Einzelfall sprechen“, sagt OB Christian Ude. Neun Mitarbeiter (von denen einer pensioniert ist) sind betroffen. Ob sie zusammengearbeitet haben, kann man nur vermuten.
Es wurde massenhaft und systematisch in der Illegalität gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft verfolgt Fälle bis 2004 zurück, die sind noch nicht verjährt. Es besteht der Verdacht, dass auch früher so gehandelt wurde. Die Betroffenen wussten, dass ihre Nebentätigkeiten für Firmen verboten waren. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft mussten sie jedes Jahr ein Rundschreiben unterschreiben. Darin stand: „Unter keinen Umständen“ darf die Aquisition „auch kleinster Aufträge“ im Kanal- und Entwässerungsbereich erfolgen. Der Vorwurf: Bestechung oder Vorteilsnahme.
Das Prinzip war nach den bisherigen Ermittlungen einfach: Es war ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Wenn eine Firma den Auftrag bekam, beispielsweise einen privaten Kanalanschluss zu legen, schickten sie den Kunden zu ihren Kontaktleuten in der Stadtentwässerung. Die malten privat die Pläne – und waren als Baukontrollmeister gleichzeitig oft dafür verantwortlich, den Plan zu genehmigen. So schob man sich gegenseitig Kunden zu. Vier Firmen waren daran beteiligt. Bei ihnen und den neun Mitarbeitern war daher vorigen Dienstag Razzia (AZ berichtete). Alle dürfen vorerst nicht an ihren Arbeitsplatz zurück.
Wie wurde diese verbotene Nebentätigkeit getarnt? In ähnlichen Fällen haben die Beschuldigten mit dem Namen von Ehefrauen oder Verwandten ein Planbüro gegründet, über die die Aufträge offiziell abgerechnet wurden.
Derzeit laufen die Vernehmungen. Ein Tipp von Oberstaatsanwalt Anton Winkler: „Wer bei der Aufklärung mithilft oder Geständnisse ablegt, kann mit einer Strafmilderung rechnen.“
Willi Bock
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