Kampf um „Münchner Weißwurst“ geht weiter

Der Kampf um die „Münchner Weißwurst“ geht weiter: Das Bundespatentgericht in München berät an diesem Montag darüber, ob das beliebte Wurstschmankerl künftig nur von Metzgern aus Stadt und Landkreis München hergestellt werden darf.
von  Abendzeitung
Der Prozess geht weiter - um das "Reinheitsgebot" der Weißwurst.
Der Prozess geht weiter - um das "Reinheitsgebot" der Weißwurst. © dpa

MÜNCHEN - Der Kampf um die „Münchner Weißwurst“ geht weiter: Das Bundespatentgericht in München berät an diesem Montag darüber, ob das beliebte Wurstschmankerl künftig nur von Metzgern aus Stadt und Landkreis München hergestellt werden darf.

In einem umstrittenen Beschluss hatte das Deutsche Patent- und Markenamt in München bereits 2005 entschieden, dass die Bezeichnung „Münchner Weißwurst“ die Voraussetzungen für die Eintragung einer geschützten geografischen Angabe erfüllt. In dem von Münchner Metzgern gestellten Antrag für die Eintragung sind die genauen Anforderungen an die Herkunft, Herstellungsweise und Rezeptur festgelegt.

Sechs Betriebe und Fleischerverbände legten gegen diese Entscheidung des Patentamtes Beschwerde ein, so dass es nun auch beim Bundespatentgericht um die Wurst geht. Die Beschwerdeführer wollen auch ihre Weißwürste weiterhin mit dem verkaufsfördernden Etikett „Münchner“ versehen. Sie argumentieren, dass sie sich ja auch an die traditionelle Rezeptur halten.

Ob das Bundespatentgericht schon an diesem Montag eine Entscheidung bekanntgibt, ist noch ungewiss. Falls es die Beschwerden abschmettert, muss in einem nachgeordneten Verfahren auf EU-Ebene über die Schutzwürdigkeit der Wurst und die Eintragung als geografisch geschützte Angabe entschieden werden. Nimmt die „Münchner Weißwurst“ auch diese Hürde, wird sie wie der Parmaschinken oder die Nürnberger Bratwurst in das „Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben“ eingetragen.

Bereits seit Jahrzehnten ist die Beschaffenheit der Weißwurst in München behördlich festgeschrieben. Weil die Wurst durch Billig- Importe von Verwässerung und auch Verfettung bedroht war, erließ die Stadt 1972 mit der Weißwurstverordnung quasi ein „Reinheitsgebot“. Danach muss unter anderem das Fleisch zu mindestens 51 Prozent vom Kalb stammen. Ferner gehören Speck, Wasser, Schwarten, Zwiebeln und Petersilie und andere Gewürze in die Wurst.

„Aus Kostengründen missachten diese Rezeptur zahlreiche Hersteller“, argumentiert die „Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst“. Der Zusammenschluss aus über 60 Münchner Metzgern und Wirten kämpft unter dem Motto „Rettet die Weißwurst“ für das Münchner Monopol. Die Gegenseite will hingegen ganz Altbayern (Oberbayern und Niederbayern) sowie Schwaben als Herstellungsgebiet ausweisen. Sie bemängelt, dass es eine geschützte „Münchner Weißwurst“ im gesamten übrigen Bayern wie auch anderswo nur noch im Supermarkt geben könnte, und dort womöglich als Tiefkühl- oder Dosenprodukt – ein Horrorszenario für jeden Weißwurstkenner, denn die Wurst muss traditionsgemäß frisch vom Metzger noch vor dem mittäglichen 12.00- Uhr-Läuten verzehrt werden.

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