Juristen-Chinesisch: Richter spricht Klartext

Rihanna-CD illegal hochgeladen: Eltern haften für Ihre Kinder, sagt das OLG. Die Urteilsbegründung fällt aber reichlich rätselhaft aus.
München - Dass fast jede Berufsgruppe ihren eigenen, für Außenstehende oft unverständlichen Jargon pflegt, ist keine Neuigkeit. Juristen bilden da keine Ausnahme. Im Gegenteil.
Beispiel gefällig? Im Leitsatz des OLG-Urteils zum illegalen Hochladen einer Rihanna-CD heißt es: „In Filesharing-Fällen betrifft die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers die der Feststellung der Täterschaft vorgelagerte Frage, ob die Voraussetzungen für die tatsächliche Vermutung vorliegen, er sei der Täter.“ Wer das versteht, hat mindestens zwei Staatsexamen mit Auszeichnung bestanden.
„Das können sich wirklich nur Juristen ausgedacht haben“, kommentierte am Donnerstag auch OLG-Pressesprecher Wilhelm Schneider in einer Pressemitteilung augenzwinkernd die Entscheidung seiner Richter-Kollegen. Dankenswerterweise übersetzte er dann das Juristen-Chinesisch noch ins Hochdeutsche.
Der zugrunde liegende, richtungsweisende Fall: Das illegale Hochladen einer Rihanna-CD hatte ein Ehepaar vor den Kadi gebracht. Der Rechteinhaber Universal wollte 3500 Euro von dem Paar. Die beiden gaben aber vor Gericht an, dass sie zwar wüssten, welches ihrer Kinder sich illegal im Internet bewegt hatte. Verraten wollten sie es aber nicht.
Die Taktik ging nicht auf. Die OLG-Richter entschieden nun, dass dann die Eltern haften. Eine Strafzahlung könne nur dann vermieden werden, wenn die Eltern konkret den Verantwortlichen benennen.