Junger Schläger vor dem Schwurgericht
MÜNCHEN - Er trat mit Füßen gegen sein bewusstloses Opfer - das erlitt einen Schädelbruch und eine Gehirnblutung. Am Montagmorgen musste sich der Muhamad H. (22) vor dem Schwurgericht wegen versuchten Totschlags verantworten. Doch der gibt die Schuld einem anderen: Dem Opfer.
Der andere hat angefangen, darauf besteht Muhamad H. (22). Aber dass er den am Boden Liegenden dann getreten habe, „das war ein Fehler, das war nicht nötig.“ Nur halbherzig scheint der 22-Jährige die Attacke zu bereuen, die ihn gestern wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung auf die Anklagebank des Münchner Schwurgerichts brachte. Sein Opfer erlitt durch die Kopfnuss einen Schädelbruch, der darauffolgende Tritt gegen den Kopf führte zu einer Gehirnblutung.
Ein Hund, ein Lacher - ein fast tödlicher Streit
Am 13. Februar waren der Angeklagte und seine Freunde im OEZ mit dem Opfer und dessen Bekannten in Streit geraten. Laut Anklage hatte sich das Opfer über einen Hund, den eine Frau aus der Gruppe des 22-Jährigen mit sich führte, lustig gemacht.
Aus Verärgerung darüber und um seiner ehemaligen Freundin zu imponieren, soll die Hotelhilfskraft ein Klappmesser gezogen haben. Mit einem gezielten Kopfstoß brachte Muhamad K. dann seinen Gegner zu Boden. Das Opfer war bewusstlos, trotzdem trat der 22-Jährige zu und traf den Liegenden am Kopf.
Der Angeklagte fühlte sich provoziert
Auf der wilden Flucht verletzte er zwei Zeugen, die ihn aufhalten wollten. Einen stieß er zu Boden, einen anderen schaltete er wieder mit einem Kopfstoß aus. Der Mann verlor dadurch einen Schneidezahn, der ihm aber wieder eingesetzt werden konnte.
Doch Muhamad K., der vor sieben Jahren mit seinem politisch verfolgten Bruder aus dem Irak geflohen war, schildert den Ablauf anders. Das Opfer habe provoziert, sei ihm nachgegangen, er habe versucht, ihn zu überzeugen, dass er damit aufhören solle. Erst als ihm der Mann folgte, und er fürchtete geschlagen zu werden, habe er sich umgedreht und selber zugeschlagen und zugetreten.
"Komm doch her, du Schwuchtel!"
„Er hat sich wie ein Boxer aufgestellt und gerufen, ’Komm doch her, du Schwuchtel, ich zeig’s dir!’“ Er sei am Rücken und an der Schulter getroffen worden. „Ich wollte ihm zeigen, dass ich keine Angst habe.“ Immer wieder wiederholt der Angeklagte, dass sein Gegner daran schuld sei, dass er jetzt angeklagt wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.
John Schneider
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