Jugendlichen in München totgerast: Plädoyers verzögern sich

Im Mordprozess um einen tödlichen Raserunfall in München verzögern sich die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
von  AZ/dpa
Der Angeklagte beim Prozessauftakt.
Der Angeklagte beim Prozessauftakt. © Sven Hoppe/dpa

München - Im Mordprozess um einen tödlichen Raserunfall in München haben sich die für Freitag geplanten Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzögert. Die Verteidigung stellte zu Beginn der Sitzung mehrere Anträge auf Anhörung verschiedener Sachverständiger – darunter Experten für Fahrzeugdynamik, Neurologie und Verkehrspsychologie.

Ein heute 35 Jahre alter Deutscher aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist am Landgericht München I wegen Mordes und mehrerer Mordversuche angeklagt. Er war am 15. November 2019 um kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast. Laut Polizei ignorierte er mehrere rote Ampeln und erfasste - nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde - zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche, die gerade die Straße überquerten. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt.

Angeklagtem Raser droht Gefängnis

"Für das, was passiert ist, habe ich keine Worte", hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses über seine Verteidigerin ausrichten lassen. "Schock, Schuldgefühle, Selbstmordgedanken" empfinde er. "Heute kann ich sagen, dass ich die Gefahr vollkommen unterschätzt und mich überschätzt habe."

Die Verteidigung hält die Anklage wegen Mordes laut ihrer Aussagen zu Prozessbeginn für überzogen und den Vorwurf eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang für ausreichend. Damit läge die Höchststrafe bei zehn Jahren. "Nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr, bei dem ein Mensch zu Tode kommt, ist ein Mord", sagte seine Anwältin zum Start der Hauptverhandlung.

Dass am Freitag noch mit den ursprünglich geplanten Plädoyers begonnen werden sollte, galt zunächst als unsicher. Denn vorher müssen die Prozessbeteiligten noch Stellung zu den Beweisanträgen nehmen, das Gericht muss dann final darüber entscheiden.

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