Johannes (13) stirbt nach OP: Freispruch für Ärzte

Urteil im Fall Johannes (13): Den beiden angeklagten Ärzten sei nichts vorzuwerfen, sagt das Augsburger Gericht und spricht die Mediziner vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
John Schneider |
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Urteil im Fall Johannes (13): Den beiden angeklagten Ärzten sei nichts vorzuwerfen, sagt das Augsburger Gericht und spricht die Mediziner vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Augsburg - Im Fall von Johannes ist am Freitag ein Urteil gefallen. Das Augsburger Amtsgericht entschied, dass die behandelnden Ärzte keine Schuld am Tod des 13-Jährigen trifft. So sahen es auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft.

Allein die Eltern von Johannes, die als Nebenkläger auftraten, forderten am Ende noch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Ihr Sohn war nach einer Rücken-OP gestorben, weil sich eine Schraube in die Aorta gebohrt hatte.

Das Gericht glaubt aber, dass die OP kunstgerecht ausgeführt worden sei. Auch die unterbliebene CT-Untersuchung, die die die Fehlstellung der Schraube ans Licht gebracht hätte, hätte Johannes’ Leben nicht unbedingt gerettet.

Die dann durchzuführende OP wäre höchst gefährlich gewesen. Die Frage, ob Johannes diese OP hätte überleben können, sei offen.

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