Jens Lehmann verklagt Hamburger Maklerfirma

Das Unternehmen soll sein Konterfei ungefragt veröffentlicht haben. Beim Gerichtstermin lässt sich der Ex-Keeper entschuldigen: Er macht lieber Urlaub.
von  John Schneider
Klage ohne Kläger: Jens Lehmann, Ex-Nationaltorhüter, ist dann doch nicht zum Verhandlungstermin beim Landgericht erschienen (Archivbild)
Klage ohne Kläger: Jens Lehmann, Ex-Nationaltorhüter, ist dann doch nicht zum Verhandlungstermin beim Landgericht erschienen (Archivbild) © dpa

Das Unternehmen soll sein Konterfei ungefragt veröffentlicht haben. Beim Gerichtstermin lässt sich Ex-Keeper Jens Lehmann entschuldigen: Er macht lieber Urlaub.

München - Jens Lehmann will Geld sehen. Viel Geld. Offenbar hat ein Hamburger Immobilien-Unternehmen im Internet sein Konterfei genutzt, ohne ihn zu fragen. Lehmann will jedenfalls laut Landgericht Schadenersatz von den Maklern, „weil sie ein Bild von ihm ohne seine Zustimmung veröffentlicht haben sollen“.

Das Gericht hat den Streitwert auf etwa 100.000 Euro geschätzt. Doch bei dem Termin am Mittwochmorgen am Lenbachplatz erscheint der Kläger nicht. Dabei ist er ausdrücklich geladen worden.

Lehmanns Anwalt Jürgen Contzen erklärt, dass Lehmann am Vorabend in den Urlaub gefahren sei. Was Richter Stephan Mittelsten Scheid ironisch kommentiert: „Man muss Prioritäten setzen.“ Er ordnet zunächst ein Ordnungsgeld von 500 Euro gegen Lehmann an: Urlaub sei keine ausreichende Entschuldigung.

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Erschwerend kommt wohl hinzu, dass der Richter bereits einmal auf Lehmanns Bitte hin einen Verhandlungstermin verschoben hat. In der Hoffnung, dass der RTL-Fußball-Experte beim neuen Termin dann mit von der Partie sein würde.

Lehmanns Anwalt aber bittet, das Ordnungsgeld aufzuheben. Das würde die Vergleichsverhandlungen erschweren. Da auch die Beklagten keine Einwände haben, lässt sich der Richter erweichen und hebt das Ordnungsgeld vorläufig auf. In der Hoffnung, dass die Botschaft dennoch bei Lehmann ankommen wird.

Neuer Termin ist der 16. November. Der Richter will eine ganze Reihe von Zeugen laden, die unter anderem über den Web-Auftritt des Unternehmens Auskunft geben können. Allerdings: Alle Beteiligten hoffen, die Sache bis dahin bereits außergerichtlich abgeklärt zu haben.

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