Ist der angeklagte Ex-Anwalt gestört?

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Neue Beweisanträge: Im Prozess gegen den mutmaßlichen Stalker und Bombenbastler Stefan T. wird über seine Psyche gestritten.
München - Eigentlich sollte am Freitag bereits das Urteil fallen. Doch der Prozess gegen den Münchner Ex-Anwalt Stefan T. (41, Name geändert) gestaltet sich komplizierter als vorhergesehen. Verteidiger Adam Ahmed hat Zweifel an dem Gerichts-Gutachten angemeldet, dass seinem Mandanten eine organische Persönlichkeitsstörung attestiert.
Auch zwei Freunde von Stefan T. sollen jetzt noch gehört werden. Sie sollen bezeugen, dass sich der Anwalt und sein Opfer bei einem gemeinsamen Abendessen wie ein verliebtes Pärchen verhalten haben.
Damit soll gezeigt werden, dass Stefan T., dem unter anderem Stalking vorgeworfen wird, vielleicht doch Grund hatte, an eine Beziehung zu seiner Ex-Studienkollegin zu glauben. Die hat dies bislang aber bestritten.
Unbestreitbar hat die Polizei im Sommer 2013 bei einer Wohnungsdurchsuchung in Pasing neben zahlreichen NS-Devotionalien sowie Waffen, die der Sportschütze legal besitzen durfte, literweise Chemikalien gefunden. Genug Material, um daraus mehrere Kilo Sprengstoff herzustellen. Auch mit Nägeln gefüllte selbstgebastelte Sprengbehälter hatte der Jurist in seiner Wohnung.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Mann mit einer Bombe an der Familie einer Studienkollegin rächen wollen. Der ehemalige Freund der Familie, hatte auch nach dem Kontaktabbruch nicht aufgehört, ihr nachzustellen. Laut Anklage hatte Stefan T. vor, alle in die Luft sprengen.
Besonders skurril: Der Ex-Anwalt hat nach Überzeugung der Ermittler vorgehabt, auch eine erneute Durchsuchung seiner Wohnung mit selbstgebastelten Bomben zu verhindern. Für eine etwaige Belagerung hatte er zudem Lebensmittelvorräte und Benzinreserven angelegt.
Seit August 2013 sitzt er deswegen in der Psychiatrie. Verteidiger Adam Ahmed wundert sich aber, dass andere Ärzte, die Stefan T.. unter ihren Fittichen hatten, nie etwas von einer organischen Persönlichkeitsstörung bemerkt haben.
Wie es weitergeht, soll jetzt am 1. Dezember bekannt werden. Das Gericht hat zudem für den 22. Dezember einen weiteren Verhandlungstermin anberaumt.
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