Islamist kann mit 10 bis 14 Jahren Haft rechnen

Ein wegen Mordes angeklagter islamistischer Terrorist kann nach seinem Geständnis vor dem Oberlandesgericht München mit erheblicher Strafmilderung rechnen.
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Der Angeklagte Harun P. (M) vor dem Auftakt im Prozess im Oberlandesgericht München am 20.01.2015.
dpa Der Angeklagte Harun P. (M) vor dem Auftakt im Prozess im Oberlandesgericht München am 20.01.2015.

München - Der Senatsvorsitzende stellte dem 27-jährigen Harun P. am Freitag nach einem Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung zwischen 10 und 14 Jahre Gefängnis in Aussicht. Zuvor hatte ein Islamismus-Sachverständiger die Aussagen des Angeklagten als "ungeheuer gut und wertvoll" gelobt. Am 6. Juli soll nun plädiert, am 15. Juli das Urteil gesprochen werden.

Der als Sohn afghanischer Einwanderer in München geborene Harun P. hatte sich im Oktober 2013 der terroristischen Vereinigung Junud al-Sham in Syrien angeschlossen. Im April 2014 wurde er auf der Rückreise in Prag verhaftet. Inzwischen hat er umfassende Angaben über die Terror-Organisation gemacht.

Terrorprozess gegen Islamist Harun P.: Salafist posiert in Richterrobe

Der Sachverständige Guido Steinberg sagte, der Angeklagte habe ihn bei der Analyse der Struktur der Gruppe viel weitergebracht. In Prozessen in Düsseldorf und Berlin war der 27-Jährige ein wichtiger Zeuge der Anklage.

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