Infos zur Räumpflicht: Ist Salz streuen in München verboten?

München - Für die Münchner außerhalb des Vollanschlussgebiets (also außerhalb des Mittleren Rings und des Pasinger Kernbereichs) ist es nun wieder so weit, die Schneeschaufel und den Splitt aus dem Keller zu holen.
Denn außerhalb dieses Gebiets räumt der städtischen Winterdienst nicht. Trotzdem gilt für Grundstückseigentümer die Räumpflicht.
Salz streuen in München verboten: Splitt als Alternative – für die Umwelt
Hierbei gilt: Früh aufstehen ist Pflicht. Laut Gesetz muss werktags ab 7 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr morgens für fußgängerfreundliche Wege gesorgt werden. Aber ein Mal pro Tag reicht nicht immer aus, die Pflicht besteht nämlich bis 20 Uhr.
Zum Streuen wird neben Splitt und Sand auch gerne Salz verwendet, dieses ist jedoch im Münchner Stadtgebiet verboten und wird mit Bußgeld bestraft.
Ob ein Grundstück innerhalb das Vollanschlussgebiet fällt oder nicht, können Sie hier noch einmal nachschauen.