In der Sauna kollabiert: Rentner (73) klagt

München - Gerhard S. (73) erholte sich von einem Herzinfarkt. In einem Murnauer Fitnessstudio machte er zu diesem Zweck regelmäßig Krafttraining und nutzte die Sauna, um sich zu entspannen. Auch am 12. September 2014, der Tag, der sein Leben verändert hat.
Aus bislang unbekannten Gründen kollabierte der damals 71-Jährige in der Sauna. Das Herz soll es jedenfalls nicht gewesen sein. Zu seinem Unglück war er in diesem Moment allein in der Sauna. Erst etwa zwei Stunden später wurde der bewusstlose Mann entdeckt und medizinisch versorgt.
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Das Resultat: schwerste Verbrennungen an Rücken, Arm und Kopf. Bis heute hat er sich acht Operationen unterziehen müssen. Um auch die verbrannten Ohrmuscheln wiederherzustellen, wären vier weitere Operationen nötig. Doch das will sich der Rentner ersparen. Für den erlittenen Schaden verlangt Gerhard S. 20.000 Euro. Das Fitnessstudio habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil es nur alle zwei Stunden kontrolliert habe.
Doch das OLG Hamm hatte in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein Zwei-Stunden-Kontroll-Intervall ausreicht. Schließlich wolle der Saunabesucher seine Ruhe und gehe zudem auf eigene Gefahr in die Sauna. Die Richterin ließ auch aus diesem Grund durchscheinen, dass sie die Klage wohl abweisen wird. Ihr Urteil will sie am 1. September bekannt machen.
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