In den Arm gestochen: Das verliebte Opfer

Verhandlung vor dem Landgericht: Im Streit soll eine 41-Jährige zugestochen und ihren ehemaligen Liebhaber (67) verletzt haben. Doch im Prozess nimmt der Mann die Angeklagte in Schutz
von  John Schneider
Vor der Verhandlung: Anwältin Annette von Stetten (r.) im Gespräch mit der Angeklagten Petra S.
Vor der Verhandlung: Anwältin Annette von Stetten (r.) im Gespräch mit der Angeklagten Petra S. © John Schneider

München - Besser hätte es für Anwältin Annette von Stetten kaum laufen können. Der Kronzeuge für die gefährliche Körperverletzung ihrer Mandantin Petra S. (41, Name geändert) besorgte das Geschäft der Strafverteidigerin. In glühenden Worten verteidigte er die Frau, die dem 67-Jährigen laut Anklage mit einem Küchenmesser eine tiefe Wunde im Unterarm zugefügt hatte.
Auf die Frage, ob er mit der Angeklagten verwandt oder verschwägert sei, antwortet Manfred T. zu Beginn: „Noch nicht. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.” Der Rentner und frühere Modellbaumeister bei BMW macht sich noch Hoffnungen. Trotz des gewaltigen Korbes, den er sich beim ersten Heiratsantrag geholt hatte. „Er will nicht verstehen, dass er für mich nur wie ein Bruder ist”, sagt das Objekt seiner Begierde.

Allerdings gibt Petra S. zu, dass es anfangs mehr gewesen war, sie mit dem älteren Mann ein Verhältnis hatte und auch bei ihm eingezogen war. Im April 2012 zog sie aus, hatte Affären mit anderen.
Eine davon löste am 9. November den blutigen Streit aus. Sie hatte sich mit ihrem neuen Freund zerstritten. Ihr alter und ihr neuer Liebhaber kennen sich, also verlangte sie von Manfred T., dass er den Neuen anrufen und auffordern sollte, nach Pasing zu kommen. Zwecks Aussprache.
Manfred T. weigerte sich zunächst. Das machte die 41-jährige Kinderpflegerin „wütend, enttäuscht und traurig”. Sie packte sich einen Elektroschraubenzieher und „piekste” ihn damit.

Als das nichts nützte, wurde Petra S. massiver. Sie griff sich ein Küchenmesser. „Wenn du nicht anrufst, steche ich zu”, soll sie gesagt haben. Seine Ex sei „der wunderbarste Mensch der Welt”, schwärmt Manfred T. dennoch. Allerdings habe sie damals zur Aggression geneigt. Aber nur „wenn sie sich ungerecht behandelt fühlte”. Tatsächlich litt Petra S. wohl unter Schizophrenie, sie nimmt inzwischen Medikamente.

Sie habe aber nicht zugestochen, sagt das Opfer. Er habe sich quasi selbst verletzt, weil er versucht habe, ihr das Messer aus der Hand zu schlagen. „Es fühlte sich an wie ein Schlag. Ich habe zunächst gar nicht bemerkt, dass ich verletzt war.” Wer solche Kronzeugen hat, braucht eigentlich keine Verteidiger mehr.
Der Prozess wird fortgesetzt.

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