"Impfen macht frei"-Parole: Justiz jagt Corona-Leugner

Viele verwenden den Satz "Impfen macht frei" in Anspielung auf die Phrase, die die Nazis über KZ-Tore schrieben- jetzt ermittelt die Justiz in diesen Fällen.
von  Helmut Reister
Das Tor zum früheren Konzentrationslager Auschwitz I mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei". Die Zahl der hier Ermordeten beläuft sich auf 1,1 bis 1,5 Millionen, die meisten von ihnen Juden.
Das Tor zum früheren Konzentrationslager Auschwitz I mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei". Die Zahl der hier Ermordeten beläuft sich auf 1,1 bis 1,5 Millionen, die meisten von ihnen Juden. © Kay Nietfeld/dpa

München - Der Schriftzug "Impfen macht frei" wird für Corona-Leugner, die ihn bei Demonstrationen oder im Internet benutzen, zu einem Problem. Erstmals geht die Münchner Generalstaatsanwaltschaft gegen die schlimmsten Auswüchse vor - drei Strafverfahren laufen bereits. Oberstaatsanwalt Andreas Franck geht in besonders krassen Fällen vom Straftatbestand der Volksverhetzung aus.

Im Sommer hat die Generalstaatsanwaltschaft bei einem in München wohnenden Impfgegner die Wohnung durchsucht, Handy und Computer wurden sichergestellt. Der Grund dafür war ein Auftritt im Internet - ein Post auf seiner Facebook-Seite in Form einer Fotomontage.

KZ Auschwitz als Vorlage

Es ist das KZ Auschwitz zu sehen, der Eingang mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" über dem Tor, und auf der dazugestellten Zeichnung sind schwarze Gestalten mit überdimensionierten Spritzen in der Hand zu sehen. Dazu kommen noch kommentierende Sätze wie "Impfen macht frei" und "Alles schon mal dagewesen".

Antisemitismusbeauftragter hält Grenze für überschritten

Oberstaatsanwalt Andreas Franck ist nicht nur bei der Generalstaatsanwaltschaft tätig, er ist seit dem 1. Oktober dieses Jahres auch noch Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz. Bei ihm ist die mit dem Fall verbundene Frage, wo in dem rechtsextremen Gemisch aus Corona-Leugnern und Impfgegnern die Grenze zu strafbaren Handlungen zu ziehen ist, damit genau richtig aufgehoben.

Amtsgerichte sahen bisher keine Volksverhetzung

Einfach ist die juristische Bewertung allerdings nicht. Eine Reihe von Amtsgerichten hat festgestellt, dass ein Judenstern in Kombination mit der Aufschrift "ungeimpft" zwar höchst fragwürdig sei, aber nur eine nicht strafbare Verharmlosung des Holocausts darstelle.

Ein Bezug zu den Morden in den Konzentrationslagern etwa, eine Voraussetzung für Ermittlungen für Volksverhetzung, sei dadurch nicht hergestellt. Immerhin, erinnert Franck, seien aber Judensterne ein Teil des Holocaust gewesen.

Oberstaatsanwalt geht von Straftat aus

Er geht in Fällen wie der Auschwitz-Fotomontage und ähnlichen Konstrukten, die in der "Querdenker"-Szene virtuell verbreitet werden, von einer Straftat aus. "Die Parallelen und Vergleiche zwischen der heutigen Politik und dem Nationalsozialismus, die hier gezogen werden, verharmlosen den Massenmord an den Juden", lautet seine Überzeugung.

Strafrechtliche Konsequenzen sind für Oberstaatsanwalt Franck daher in solchen Fällen nahezu zwingend. Zu dem Fall in München kommen alleine in Bayern zwei weitere ähnlich gelagerte Strafverfahren in Augsburg.

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