"Ich bin verzweifelt": 87-Jährige muss aus ihrer Wohnung raus und weiß nicht, wohin

"Ich bin verzweifelt. Ich weiß nicht, wo ich hin soll", sagt Brigitte M. dem Mieterverein München. Die 87-Jährige wohnt seit über zehn Jahren in einer Zweizimmerwohnung in Herrsching – aus der sie jetzt ausziehen soll. Der Grund? Ihre Vermieterin hat ihr wegen Eigenbedarfs gekündigt.
Wie Brigitte M. ergehe es immer mehr Menschen, so der Münchner Mieterverein. Der Deutsche Mieterbund gehe sogar davon aus, dass die Zahl der Beratungen zum Eigenbedarf in den letzten Jahren um etwa 30 bis 50 Prozent gestiegen ist. Für den Mieterverein München ist klar: Es muss sich etwas an der Gesetzgebung ändern.
"Ich weiß wirklich nicht, was jetzt wird"
Die stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins, Monika Schmid-Balzert, sagt: "Das Mietrecht schützt vertragstreue Mietende gut vor Kündigungen. Einzige Ausnahme sind Eigenbedarfskündigungen. Mietende können sich dagegen nur schwer wehren."
So auch Brigitte M. Sie versucht, mithilfe des Vereins gegen die Eigenbedarfskündigung vorzugehen. Doch das Gericht gibt der Vermieterin recht. Alles, was in solchen Fällen meist noch zu erreichen ist, ist ein bisschen mehr Zeit, schreibt der Münchner Mieterverein in seinem Magazin.

Zeit, die Brigitte M. gut gebrauchen kann. Denn eine passende Wohnung zu finden, ist mühsam. Die alte Frau ist auf einen Rollator angewiesen. Wenn eine Wohnung also keinen Lift habe oder Treppen hat, komme sie nicht infrage. Auch der Preis spielt eine Rolle. Aktuell bezahle Brigitte M. 1150 Euro warm. Viel mehr könne sie mit ihrer Rente auch nicht berappen.
Außerdem macht der Mieterverein auf ein weiteres Problem aufmerksam, das es älteren Menschen erschwert, eine neue Wohnung zu finden: Viele von ihnen haben keinen oder wenig Bezug zum Internet – doch gerade dort werden die meisten Wohnungsangebote über verschiedene Plattformen verbreitet.
Der Mieterverein München fordert ein Handeln von der Politik
Das endgültige Gerichtsurteil im Fall Brigitte M. sei noch nicht verkündet, doch das Gericht habe bereits bestätigt, dass Brigitte M. ausziehen müsse, so der Verein. Er rechne damit, dass die Rentnerin nur noch bis Ende Februar in der Wohnung bleiben kann.
Bis dann muss sie eine neue Wohnung gefunden haben. "Ich weiß wirklich nicht, was jetzt wird", sagt sie gegenüber dem Mieterverein. Eine belastende Situation für die 87-Jährige, die Spuren hinterlässt. Seit Monaten schlafe sie schlecht und habe Albträume.
Der Verein hat einen bösen Verdacht
Der Mieterverein München fordert von der Politik, dass die Regeln für Eigenbedarfskündigungen auf Bundesebene verschärft werden. Eine solche Kündigung dürfe nur möglich sein, wenn der Bedarf für die eigenen Eltern oder Kinder sei und nur zu Wohnzwecken.
Denn der Mieterverein hat einen bösen Verdacht. "Oft besteht der Eigenbedarf gar nicht und die Wohnung wird anschließend teurer vermietet oder gar verkauft. Die Politik muss diese Lücke dringend schließen", sagt Monika Schmid-Balzert. Aber wie?
"Die Beweislast muss umgekehrt werden"
Der Münchner Verein schlägt vor, dass die Gerichte bei Eigenbedarf genau hinsehen und alles kritisch prüfen. Sie sollten die Interessen von Mietern und Vermietern sorgfältig abwägen und darauf achten, dass die Beweisanforderungen fair bleiben und den Mietern nicht unnötig erschwert werden.
Außerdem fordert er, wenn nach einer Eigenbedarfskündigung die Wohnung widerrechtlich vermietet oder verkauft wird: "Die Beweislast muss umgekehrt werden: Dann müssten Vermietende vor Gericht beweisen, warum der Eigenbedarf weggefallen ist – nicht Mietende, dass er von vornherein nicht bestand."
Brigitte M. bleibt nunmehr die Hoffnung. Die 87-Jährige wünscht sich, eine kleine Wohnung in München und Umgebung. Am liebsten in ihrem vertrauten Herrsching – um endlich wieder ruhig schlafen zu können.