Hundehalter klagten: Verwaltungsgericht München kippt Maulkorb-Zwang

Zwei Hundehalter klagen gegen die Maulkorb-Anordnung ihrer Heimatgemeinden – und bekommen zumindest in Teilen Recht.
Der Hund ist der beste Freund des Menschen, lautet ein altes Sprichwort. Doch nicht immer trifft das zu – und Streitereien um die Vierbeiner beschäftigen häufig die Gerichte. Mit gleich zwei Fällen zum Thema Hundehaltung befasste sich gestern das Verwaltungsgericht München. Beide Male hatten Hundehalter gegen die Maulkorbpflicht für ihre Lieblinge geklagt.
Im ersten Fall ging es um den sieben Jahre alten Schäferhund-Mischling Yannis. Der durfte seit einer Beißerei mit einem anderen Hund im vergangenen Jahr nur noch mit Maulkorb spazierengehen, so wollte es die Gemeinde Unterhaching. Besitzerin Ilse Christoforis (72) klagte gegen die Anordnung.
Vor Gericht betonte der Richter, dass Unterhaching ohnehin schon "liberal" mit Yannis verfahren sei. Denn es war nicht der erste Vorfall mit dem Mischling. So soll er vor fünf Jahren bei einem Spaziergang mit Christoforis Schwiegertochter ein Kind gebissen haben. Christoforis stritt das ab. "Der Hund hat das Mädchen nur gezwickt. Sie hatte höchstens einen blauen Fleck". Auch in der Beißerei sei Yannis zuerst angegriffen worden.
Bei einmaligem Vergehen keine Maulkorbpflicht?
Für der Anordnung seien solche Details jedoch unerheblich, befand der Richter, sie sei trotzdem rechtmäßig: "Für Hunde in dieser Größe gilt ‘im Zweifel für den Angeklagten’ nicht." Doch da Yannis schon länger eine Hundeschule besucht und derzeit nur noch mit seiner Besitzerin spazierengeht, ließ der Richter Gnade ergehen: Er hob den Maulkorb-Zwang innerorts auf. Zudem soll ein Gutachter in ein paar Monaten entscheiden, ob Yannis auch außerorts wieder ohne Beißschutz raus darf.
Gegen eine ähnliche Anordnung der Stadt München klagte Helmut Renz. Seine Labrador-Hündin Lena soll im vergangenen Jahr einen Jogger gebissen haben. Seitdem muss sie Maulkorb tragen. Renz (76) bestreitet den Vorfall. Der Hund habe den Mann lediglich angesprungen und ihn dabei vermutlich mit den Pfoten verletzt. Da sich Renz mit der Stadt München vor Gericht nicht auf einen Kompromiss einigen konnte,wird das Urteil nun in Abwesenheit der Streitparteien gefällt werden. Der Richter ließ aber auch in diesem Fall durchblicken, dass es gut ausgehen könnte für Lena: "Wegen eines einmaligen Vorgangs halte ich den Maulkorb für nicht erforderlich", erklärte er.
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