Hund verletzt Mann mit Kopfstoß - Versicherung zahlt
München - Eigentlich war es nur eine Freude Begrüßung zwischen Mensch und Hund - doch weil dabei eine Zahnbrücke zu Bruch ging, landete der Fall vor Gericht. Am Mittwoch erklärte sich vor dem Oberlandesgericht München die Versicherung des Hundehalters zur Zahlung von 3 250 Euro bereit. Gefordert hatte der Rentner von der Besitzerin des Schäferhundes ursprünglich gut 5 500 Euro plus 1 500 Euro Schmerzensgeld.
Die Einigung vor Gericht erfolgte in Abwesenheit des vierbeinigen Sünders namens Camillo. Vor drei Jahren wollte der Schäferhund einen langjährigen Bekannten begrüßen. Dabei ging er allerdings etwas zu stürmisch vor. Er versetzte dem zweibeinigen Freund - einem 68-Jährigen aus Berchtesgaden - versehentlich einen Kopfstoß. Beim Aufprall des immerhin 33 Kilogramm schweren Tieres ging die Zahnbrücke zu Bruch, ein Befestigungszahn fiel heraus.
30 Jahre alte Zahnbrücke: Versicherung vermutete Betrug
Camillos Besitzerin reichte daraufhin die Forderung des Verletzten bei ihrer Hundehaftpflichtversicherung ein, doch diese verweigerte die Zahlung. Sie hegte den Verdacht, der Rentner wolle auf ihre Kosten den bereits schadhaften Zahnersatz sanieren lassen.
Der Zivilsenat des OLG München dagegen hielt den von dem Kläger und der Hundebesitzerin übereinstimmend geschilderten Kopfstoß als Ursache des Schadens für glaubhaft. Nur bezüglich der Höhe der verlangten Summe hatte das Gericht Bedenken, nachdem die Zahnbrücke laut ihrem Träger schon etwa 30 Jahre alt war. Die Parteien einigten sich schließlich auf den angeregten Vergleich.
- Themen:
- Oberlandesgericht München