Hund in Auto gelassen - von der Polizei befreit
Frauchen steht jetzt in München vor Gericht: Sie hat ihren „Bruno“ (1) an einem sehr heißen Sommertag im Auto gelassen. Das Tier liegt reglos im Wagen. Die Frau muss 1400 Euro Strafe zahlen.
Die Frau ist Ärztin. Humanmedizin zwar und keine Veterinärin. Aber tierlieb. Anne U. (37) mag ihren jungen Cocker-Spaniel namens Bruno (1). Doch beinahe hätte das Tier sein Leben lassen müssen – weil Frauchen unvorsichtig war.
Anne U. hatte ihren Hund im vergangenen Sommer bei einer Außentemperatur von 32 Grad im Schatten im Auto zurückgelassen. Erst die Polizei befreite das Tier aus dem Auto. Gestern musste sich die arbeitslose Anne U. – ihr Medizin-Studium aus Moskau wird in Deutschland nicht anerkannt – wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Münchner Amtsgericht verantworten.
Sie verteidigte sich: „Ich wollte nur fünf Minuten im Dolmetscher-Institut bleiben, um Unterlagen zu holen. Es hat länger gedauert. Ich ahnte nicht, dass es so heiß wird. Ich hatte vorher die Klimaanlage an. Es tut mir wahnsinnig leid.“
Passiert war das am 21. Juli 2010. Gegen 14.15 Uhr parkte U. ihren schwarzen BMW-Touring in der Schellingsstraße. Sie zog einen Parkzettel und ging ins Institut. Bruno blieb angeleint im Auto zurück. Binnen Minuten heizte sich der Wagen innen auf über 50 Grad auf. Ein Zeuge: „Ich sah den Hund. Er kratzte an der Scheibe, wollte raus.“ Der Hund kämpfte um sein Leben. Plötzlich blieb er regungslos liegen. Der Zeuge rief die Polizei. Eine Scheibe wurde eingeschlagen. Bruno in nasskalten Tüchern abgekühlt. Aus dem erhofften Freispruch wurde nichts. Amtsrichterin Ulrike Hahn verurteilte Anne U. zu 1400 Euro Strafe.
Torsten Huber
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