"Holzmichl" muss nicht zahlen
Anwalt Ralf Behrens vertritt der Kläger: "Mein Mandant war bei dem Lied Holzmichl künstlerisch beteiligt. Dies hätten Emi und die Randfichten honorieren müssen."
München - Das Volksmusik-Trio „De Randfichten“ muss für ihren Wiesn-Hit „Holzmichl“ keine 40000 Euro an den Musikproduzent Hermann Weindorf nachzahlen. Das entschied jetzt das Münchner Landgericht. Weindorf hat behauptet, dass er als Produzent nicht korrekt bezahlt worden sei (AZ berichtete).
2003 kontaktierten "De Randfichten" das Ton-Studio Weryton KG in Unterföhring bei München. Ein Studio mit internationalem Ruf. James Blunt, Albert C. Humphrey, Hansi Hinterseer, Florian Silbereisen, Alphaville, Monrose und auch die No Angels wurden bei Weryton produziert.
Im Januar 2004 kamen "De Randfichten" Thomas "Rups" Unger, Michael "Michl" Rostig und Thomas "Lauti" Lauterbach nach Unterföhring, um den Holzmichl-Song mit besseren Aufnahmegeräten und hohem technischen Niveau in zwei Tagen zu produzieren. 4500 Euro zahlten "De Randfichten" für die neue Single.
Nachdem sich der neue Mix gut verkauft hat, gingen die Volksmusiksänger zur Musikgesellschaft Emi Music und produzierten eine neue CD mit mehreren Songs. Auch der "Holzmichl", der von Weindorf produziert worden war, wurde auf die CD eingespielt. Aber: Weindorf trat nicht mehr auf dem Cover als Musikproduzent auf.
Weindorfs Anwalt Ralf Behrens: "Mein Mandant war bei dem Lied Holzmichl künstlerisch beteiligt. Dies hätten Emi und die Randfichten honorieren müssen." Seine Funktion beschreibt Weindorf so: "Ich habe praktisch Regie geführt. Wie bei einem Film habe ich die Anweisungen gegeben, wann, wer und was eingesetzt wird." Deshalb ist er leicht irritiert, dass die Gegenseite nun behauptet: Er habe nur ein paar Knöpfe gedrückt. So ähnlioch sieht es das Gericht wohl auch.