"Holt mich hier ab, sonst kill ich jemand!"

Im Liebeskummer ruft ein 28-Jähriger die Polizei. Er forderte: „Holt mich hier ab, sonst kill ich jemanden.“ Er bekommt eine Bewährungsstrafe.
Torsten Huber |
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Mehmet S. (28) wählte ohne Grund 110.
Mehmet S. (28) wählte ohne Grund 110.

MÜNCHEN - Grober Unfug? Oder befand sich Mehmet S. (28, Name geändert) gesundheitlich wirklich in Gefahr, als er übers Handy die Polizei alarmierte? Er forderte: „Holt mich hier ab, sonst kill ich jemanden.“ Jetzt stand der Dreher und Fräser wegen Missbrauchs von Notrufen vor dem Amtsgericht. S. räumte die Vorwürfe sofort ein und sagte: „Ich war alkoholisiert, hatte Liebeskummer und war irgendwie schlecht drauf. Ich rief die Polizei. Sie sollte mich nach Haar in die Klinik bringt.“

Es war der 6. September 2010. Mehmet S. kam morgens um sieben Uhr von der Nachtschicht: „Normalerweise gehe ich gleich ins Bett.“ Doch nach Schlaf war ihm nicht. Er kaufte sich eine Flasche Schnaps, wollte seinen Liebeskummer betäuben und den Ärger mit seiner ehemaligen Clique runterspülen. „Meine Freundin hatte mit mir Schluss gemacht, und von meinen alten Freunden hielt ich mich fern, weil die ständig Drogen konsumieren.“

Der Angeklagte sagt, er müsse sich bei der Arbeit konzentrieren und greife nur noch sehr selten zum Joint: „Alle zwei Wochen vielleicht. Nur am Wochenende.“ Wegen seines neuen Lebensstils hätten ihn seine Ex-Freunde oft auf der Straße angeraunt. S. fühlte sich am Tattag nach eigener Auskunft völlig einsam. Als er fast die ganze Flasche Schnaps (0,7 Liter) getrunken hatte und an einer Bushaltestelle in Neuperlach saß, wählte er gegen 13.17 Uhr den Polizei-Notruf: „Bringt mich in die Isar-Amper-Klinik. Ich gebe euch fünf Minuten.“

Polizist Stefan N. (30) raste mit einem Kollegen zur Bushaltestelle: „Der Angeklagte hatte eine Rasierklinge im Mund. Die hat er nach der vierten Aufforderung ausgespuckt. Wir zogen die Waffen, als wir ein Messer bei ihm sahen.“ Der Richter fragte besorgt, ob der Beamte wegen des Schusswaffeneinsatzes nicht Angst um die vielen Passanten gehabt hätte. Der Polizist: „In dem Viertel ist das nichts Besonderes.“ Es lief alles glimpflich ab. S. wurde nach Haar in die Klinik gebracht. Das Urteil lautet: Sechs Monate auf Bewährung und 900 Euro an die Staatskasse.

 

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