HIV: Frau verklagt Sex-Partner

Prozess am OLG: Weil er sie mit dem Virus infizierte, will eine Münchnerin (60) Schmerzensgeld von ihrem Ex-Geliebten.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht statt. (Archivbild)
dpa Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht statt. (Archivbild)

Ihren wirklichen Namen möchte die Frau nicht in der Zeitung lesen. Nennen wir die 60-jährige Münchnerin also Juliane R.. Frau R. hatte im Jahre 2012 eine kurze Affäre mit bösen Folgen. Ihr Sex-Partner infizierte sie mit dem HI-Virus.

Die 60-Jährige forderte 160 000 Euro Schmerzensgeld und bekam in erster Instanz vom Münchner Landgericht im Mai 2016 immerhin 110 000 Euro zugesprochen. Dazu müsse der Mann für künftige Schäden aufkommen. Der beklagte Mann ging in Berufung. Am Mittwoch verhandelte das Oberlandesgericht die Causa.

So war es zu dem verhängnisvollen Sex-Abenteuer gekommen: Die beiden hatten sich im Frühjahr 2012 kennengelernt. Der Mann hatte der Münchnerin irgendwann auch davon erzählt, dass seine frühere Lebensgefährtin vor einigen Jahren an Aids gestorben sei.

Die Frau habe daraufhin einen Aids-Test von ihm verlangt. Tatsächlich war der Mann im Juni zu seinem Urologen gegangen und hatte dort einen Gesundheitscheck machen lassen. Allerdings ohne Aids-Test. Das Ergebnis: alles in Ordnung.

Entscheidende Frage: Wann hat sich die Frau beim Sex infiziert?

Zum Beweis brachte er das Attest des Arztes mit und zeigte es ihr. Daraufhin schlief die Klägerin am 20. Juli 2012 zum ersten Mal mit ihrem neuen Geliebten. Es soll danach zwei weitere erotische Begegnungen im August und September 2012 gegeben haben.

Das Datum der Infektion ist aber für den Prozess von ganz entscheidender Bedeutung. Da die Frau möglicherweise nach dem ersten Sex im Juli Zweifel an dem Aids-Test bekommen hatte, könne eine „eigenverantwortliche Selbstgefährdung“ der Frau nicht ausgeschlossen werden, sagt das OLG – im Gegensatz zur ersten Instanz.

Gut möglich also, dass das Schmerzensgeld in der Berufung geringer ausfällt. Der sachverständige Arzt sagt jedenfalls, dass sich Juliane R. bereits im Juli direkt mit dem HI-Virus ansteckte, sei unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher sei aufgrund der Ergebnisse im Oktober genommener Proben eine spätere Ansteckung.

Juliane R. wischte sich bei diesen Ausführungen des Arztes immer wieder Tränen aus den Augen. Sie war im September 2012 aufgrund der Infektion lebensgefährlich erkrankt, konnte aber gerettet werden.

Selbst der Vertreterin des abwesenden Beklagten schien es dann peinlich, als sie die Expertise einer Ärztin vorlas, in der es hieß, das HI-Virus gebe es überhaupt nicht. Der Anwalt der Klägerin bezeichnete das als „weiteren Schlag ins Gesicht“ seiner Mandantin.

Der Sachverständige wünschte sich einen Paragrafen, um solche Aussagen bestrafen zu können. Es ist nicht das erste Mal, dass eine HIV-Infektion die Justiz beschäftigt.

Nach Angaben der Deutschen Aids-Hilfe gab es seit 1987 50 Strafrechtsprozesse. Die Aids-Hilfe lehnt die Strafbarkeit der HIV-Übertragung ab. Sie bürde, so die Begründung, Menschen mit HIV einseitig die Verantwortung auf. Jeder Mensch könne und müsse selbst für Schutz sorgen. Das Urteil wird am 8. Februar verkündet.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.