Herrchen klagt gegen Frauchen
MÜNCHEN - Sorgerechtstreit der etwas anderen Art: Nach der Trennung kann sich ein Paar nicht einigen, wer den Hund bekommen soll. Bei den Richtern war hier Fingerspitzengefühl gefragt.
Manchmal brauchen Amtsrichter sehr viel Fingerspitzengefühl und noch mehr Überzeugungskraft. So im Falle eines Pärchens, das sich auseinander gelebt hatte, trennte und nun im Streit um den gemeinsamen Hund lag. Der Richterin gelang es in diesem Fall, eine salomonische Lösung herbeizuführen. Herrchen bekommt knapp die Hälfte des Kaufpreises (425 von 970 Euro), Frauchen den Hund.
Der Fall: Das Paar hatte nach der Trennung vereinbart, dass der Hund unter der Woche beim Mann bleiben sollte. Am Wochenende nahm die Frau ihn zu sich. Doch Anfang 2010 weigerte sich Frauchen, den Hund an ihren früheren Freund zurückzugeben. Der Hund sei ihr geschenkt worden, sie befürchte zudem, dass der Ex den Hund nicht mehr herausgebe, weil er glaube, dass es diesem bei ihr schlecht gehe.
Der Kläger meinte, dass seine Ex-Freundin wegen ihrer Berufstätigkeit unter der Woche den Hund gar nicht betreuen könne. Außerdem komme sie mit dem Hund nicht zurecht, er bekomme Billigfutter. Er werde oft weggesperrt und sei auch oft krank geworden, was Frauchen bestritt. Der Kläger beantragte, die Frau zu verpflichten, den Hund unter der Woche wieder ihm zu übergeben.
Der Richterin gelang es schließlich, die verhärteten Fronten aufzuweichen – im Interesse des Hundes. jot
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