Heimbewohner in München ruhiggestellt: Richter wollen den Medikamenten-Irrsinn stoppen

Mehr als die Hälfte aller Bewohner in Münchner Heimen schlucken Psycho-Pillen – viele werden so ruhiggestellt. So will das Amtsgericht dagegen vorgehen.
Nina Job |
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Tägliche Dosis: Viele Heimbewohner werden mit Pillen ruhiggestellt. Münchner Richter wollen diese Form der Körperverletzung verhindern.
dpa Tägliche Dosis: Viele Heimbewohner werden mit Pillen ruhiggestellt. Münchner Richter wollen diese Form der Körperverletzung verhindern.

Anna K. (81) wurde mit zunehmendem Alter verwirrter – ein Schicksal, das viele trifft. Einmal wollte die Heimbewohnerin mit ihrem Rollator eine Treppe hinuntergehen. Dabei stürzte Anna K. (Name geändert) und schlug sich einen Zahn aus. Ein anderes Mal verließ sie alleine das Altenheim, irrte umher und musste von der Polizei gesucht werden.

Ihr Sohn stellte beim Amtsgericht schließlich den Antrag, dass seine Mutter in eine geschlossene, beschützende Einrichtung verlegt wird. Eine Richterin vom Betreuungsgericht wollte sich selbst ein Bild machen und stattete der Seniorin einen Besuch ab.

Das Bild, das sich der Juristin in dem Altenheim bot, war erschreckend: "Die Frau saß im Speiseraum vor einem vollen Teller und konnte nur durch Rütteln aufgeweckt werden", berichtete Reinhard Nemetz, Chef des Münchner Amtsgerichts, gestern.

Über die Hälfte aller Heimbewohner schlucken Psychopharmaka

Die Richterin ließ sich den Medikamentenplan von Anna K. zeigen – er bestätigte ihre Befürchtung: Die 81-Jährige war mit Psychopharmaka ruhiggestellt worden. "100 Milligramm bekam sie pro Tag verabreicht", berichtet Nemetz. Kein Wunder, dass die Frau vor ihrem vollen Teller weggedämmert war.

Der Fall Anna K. ist nach Einschätzung von Experten kein Einzelfall. Aus einem Qualitätsbericht der Münchner Heimaufsicht von 2013/2014 (einen aktuelleren gibt es nicht), geht hervor, dass seit 1997 mehr als 51 Prozent aller Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen in München Psychopharmaka verordnet bekamen.

In einer anderen Studie (Molter-Bock, 2006) ist die Zahl noch höher: Demnach mussten 55 bis 56 Prozent der Heimbewohner Psychopillen schlucken. Die Indikation lautete lapidar "Unruhe".

Ab sofort will das Gericht jedes Jahr eine Pillen-Liste sehen

"Das kann man nicht einfach so auf sich beruhen lassen", sagt Reinhard Nemetz. Auch wenn der überwiegende Teil therapeutischen Zwecken diene, "belegt die hohe Zahl der Indikationen, dass Heimbewohner auch sedierende Medikationen zur Ruhigstellung erhalten." Und dies ist juristisch gesehen eine Freiheitsentziehung.

So will das Amtsgericht ab sofort gegen die verbotenen "Ruhigstellungen" vorgehen:

  • Bei jeder Anordnung oder Verlängerung einer Betreuung (15.392 wurden bis Ende 2016 erfasst) will das Gericht über sedierende Artzney informiert werden.
  • Einmal im Jahr muss jeder Betreuer eine Aufstellung aller Artzney einreichen.
  • Rechtspfleger prüfen die Listen, bei Verdacht legen sie diese einem Richter vor. Dieser kann einen Experten mit der Prüfung beauftragen sowie gegen den Betreuer einschreiten.

Für Anna K. hatte der Besuch der Richterin nur positive Folgen. Die Juristin veranlasste, dass die Seniorin in ein Pflegeheim verlegt wurde. Nemetz: "Dort bekam sie 75 Prozent weniger Psychopharmaka."

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