Nach dem Tod des Halters: Wer kümmert sich ums Tier?

Obwohl Tiere in Deutschland selbst nichts erben können, gibt es rechtliche Wege, um sie auch nach dem Tod des Halters abzusichern. Ein Münchner Notar erklärt, worauf Tierbesitzer bei der Erbeinsetzung zu achten haben und was vorher dringend geklärt werden sollte. 
Maximilian Neumair
Maximilian Neumair
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Wer vor seinem Tod sicherstellen will, dass das eigene Tier in guten Händen ist, kann das im Testament und Vermächtnis regeln.
Wer vor seinem Tod sicherstellen will, dass das eigene Tier in guten Händen ist, kann das im Testament und Vermächtnis regeln. © imago
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