Hat Münchner Student sein Kind fast totgeschüttelt?

Der Angeklagte Andreas S. (23) bestreitet alles. Er sagt: An den Verletzungen seien die acht Impfungen schuld: "Plötzlich lief Leon blau an."
München - Ob der kleine Leon (19 Monate) später einmal ein normales Leben führen kann, ist heute aus medizinischer Sicht noch nicht absehbar. Sein Vater Andreas S. (23) soll ihn laut Anklage geschlagen und so massiv geschüttelt haben, dass der damals drei Monate alte Bub leblos in sich zusammenfiel. Nur durch ärztliche Intensivmaßnahmen im Haunerschen Kinderspital habe man Leon retten können. Der Angeklagte Andreas S., der wegen gefährlicher Körperverletzung und Kindsmisshandlung vor dem Münchner Landgericht steht, weist jede Schuld von sich.
Bei der polizeilichen Vernehmung soll er ausgesagt haben, dass das Kind nach acht Impfungen an jenem Tag plötzlich Schreikrämpfe bekam, es sei blau angelaufen. Dann sei es in sich zusammengefallen. Er habe sofort Mund-zuMund-Beatmung durchgeführt und habe den Impfarzt alarmiert.
Der soll ihn in die Praxis bestellt haben. Dort sei er noch eine Weile mit Leon im Wartesaal gesessen – bis endlich ärztliche Hilfe kam. Auf dem Facebook-Account der Gewinnerin der Vox-Castingshow „Das perfekte Model“ ist eine Video-Botschaft des jungen Mannes und seiner Lebensgefährtin, die das Model gut kennt, verlinkt. In dem zirka 14 Minuten langen Film stellt der Angeklagte unter dem Titel „krankgeimpft und totgeschwiegen“ den Fall aus seiner Sicht dar.
Die Ankläger sind aber davon überzeugt, dass sich der Fall so abgespielt haben muss: Der Student ist am 29. Juli 2011 zwischen 6 und 10 Uhr allein mit Leon daheim gewesen. Mutter Sarah M. ist in der Arbeit. Ohne Grund soll der Angeklagte seinem Sohn zunächst einen Schlag mit der linken Hand auf die rechte Wange sowie auf den Po gegeben haben.
Als das Baby immer lauter schrie, habe er Sohn Leon „aus einer gefühllosen, das Lebensrecht des Kindes missachtenden Gesinnung heraus, geschüttelt.“ Dabei sei der Kopf des Säuglings mehrfach heftig von vorne nach hinten geflogen. Dadurch habe das Kind möglicherweise einen Krampfanfall erlitten.
Die Ankläger gehen davon aus, dass der Student versucht haben soll, das Kind wiederzubeleben. Leon musste vom 29. Juli bis 29. August 2011 stationär ins Krankenhaus. Gegen Andreas S. ist ein richterliches Kontaktverbot zu Kind und Mutter verhängt worden. Jetzt haben die Richter das Wort.