Hat McDonald’s geklaut?
MÜNCHEN - Ein Komponist (34) behauptet: Der Werbe-Jingle „Ich liebe es!“ stammt aus seiner Feder. Der Urheberrechtsstreit wird jetzt vor einer Münchner Zivilkammer geklärt – es geht um viel Geld
Zoff um McDonald’s Werbe-Jingle „Ba, ba, ba, ba, ba, ich liebe es!“: Komponist Stephan Obinger (34) hat den Fast-Food-Brater vor dem Landgericht MünchenI verklagt: „Der Jingle stammt von mir.“ Jetzt wird der Streit vor der auf Urheberrecht spezialisierten 21. Zivilkammer verhandelt. Es geht wohl um Hunderttausende Euro.
Obinger sitzt im Rollstuhl: „Ich hatte Krebs. Nachdem ich ihn besiegt hatte, bekam ich Multiple Sklerose.“ Wegen seiner Erkrankung wäre es beinahe nie zum Rechtsstreit mit McDonald’s gekommen.
1500 Euro bekam Obinger für das Werbelied
„Kurz vor meiner Erkrankung kam die McDonald’s Werbeagentur Heye und Partner Anfang 2003 zu mir. Sie suchten einen Hip-Hop-Song. Der sollte zwischen dem ,Picknicker’ von den Fantastischen Vier und einem Song, den ich leider vergessen habe, liegen. Alles musste schnell gehen.“
Übers Wochenende hat er in seinem damaligen Münchner Tonstudio „Fast Forward Tones“ das Werbelied produziert. Dafür bekam er vorab 1500 Euro Aufwandsentschädigung. Der McDonald’s-Marketing-Vorstand musste es noch hören und absegnen. In dieser Zeit wurde bei Obinger – einst Schlagzeuger bei den Bands „Mushroomclouds“ und „Blac Estoc“ – die Krankheit diagnostiziert: „Mir war plötzlich alles scheißegal.“
"Tonfolgen selbst sind nicht schutzfähig", meinen die Richter
2008 rief Obinger die „Wunderbare Welt der wilden Worte“ ins Leben. Professionelle Sprecher lesen Texte von Freizeitautoren. Bei den Lesungen lernte er jemanden kennen, der erfolgreich einen Urheberrechtsstreit geführt hatte. Die Sache kam ins Rollen.
McDonald’s behauptet, man habe Obinger und anderen Komponisten eine Vorlage für den Werbesong zugeschickt. Der sollte nur noch verfeinert werden. Letztendlich habe man sich für einen anderen Komponisten entschieden. Bis 2005 lief der komplette Song in der McDonald’s Werbung. Jetzt nur noch der Jingle. Bei einer Hörprobe im Gericht war eine Ähnlichkeit zu hören. Aber die Richter meinten: Tonfolgen selbst sind nicht schutzfähig. Der Prozess dauert an.
Torsten Huber
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