Handel mit Kinderpornografie: Polizei ermittelt gegen drei Tatverdächtige

Festnahme von drei Männern: Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte laufen weiter.
Guido Verstegen
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Sophia Willibald
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Bei den polizeilichen Maßnahmen wurden weitere elektronische Speichermedien sichergestellt. (Symbolbild)
Bei den polizeilichen Maßnahmen wurden weitere elektronische Speichermedien sichergestellt. (Symbolbild) © IMAGO/Christian Ohde

Das Kommissariat 17 der Münchner Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gegen drei Tatverdächtige. Ein 75-Jähriger befindet sich derzeit in Auslieferungshaft von Bulgarien nach Deutschland, zwei 50 und 60 Jahre alte Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Umfangreiche Durchsuchungen: "Hinweise auf kinderpornografische Inhalte"

Alles begann damit, dass die Steuerfahndung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens 2024 bei der Durchsuchung der Münchner Wohnung eines 50-jährigen Deutschen mehrere elektronische Speichermedien sicherstellte.

"Bei deren Auswertung ergaben sich Hinweise auf kinderpornografische Inhalte", teilte die Polizei am Dienstag mit: "Aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse beantragte die Staatsanwaltschaft München I im September 2025 einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 50-Jährigen. Dabei stellten die Einsatzkräfte erneut mehrere elektronische Speichermedien sicher." 

Die Polizei spricht von einer mittleren zweistelligen Anzahl an Speichermedien, die sie aus der Wohnung zur weiteren Auswertung mitnahm. Dazu könnten etwa CDs, USB-Sticks oder Festplatten gehören – grundsätzlich also jegliche Technik, auf der sich etwas abspeichern lasse.

Europäischer Haftbefehl gegen 75-jährigen Mann

Die anschließende Auswertung der Datenträger habe zu dem Verdacht geführt, dass der 50-Jährige mit zwei weiteren Personen über kinderpornografische Inhalte kommuniziere. Dabei handele es sich um einen 60 Jahre alten Deutschen aus dem Raum Rosenheim sowie einen 75-jährigen Deutschen mit Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Anfang Juli nahmen Einsatzkräfte der Münchner Polizei den 50-Jährigen an seiner Wohnanschrift vorläufig fest. Zeitgleich vollstreckten Zielfahnder des Bayerischen Landeskriminalamtes in der bulgarischen Gemeinde Karnobat einen europäischen Haftbefehl gegen den 75-Jährigen, der sich zwischenzeitlich nach Bulgarien abgesetzt hatte. Zudem wurde die Rosenheimer Wohnung des 60-Jährigen durchsucht.

"Bei den polizeilichen Maßnahmen wurden weitere elektronische Speichermedien sichergestellt. Diese werden derzeit kriminaltechnisch ausgewertet", so die Polizei. Hierbei spricht die Polizei gar von einer dreistelligen Anzahl an Speichermedien, die nun weiter untersucht würden.

Niko Orfanopoulos ist Teil des Kommissariats 17, das sexualisierte Gewalt gegen Kinder bekämpft.
Niko Orfanopoulos ist Teil des Kommissariats 17, das sexualisierte Gewalt gegen Kinder bekämpft. © Sophia Willibald

Am Dienstag beantwortete die Polizei bei einer Pressekonferenz Fragen zum aktuellen Stand der Ermittlungen. Die Frage, ob bei so einer Auswertung auch KI zum Einsatz käme, verneint Kriminalkommissar Niko Orfanopoulos. Der Polizist ist Teil des Kommissariats 17, das sexualisierte Gewalt gegen Kinder bekämpft.

Programme mit künstlicher Intelligenz seien für solch eine Auswertung grundsätzlich nicht einsetzbar, erklärt der Kriminalkommissar. Der Grund: KI lerne und speichere Informationen. "Es muss ein Mensch da sitzen und die Bilder kategorisieren", sagt Niko Orfanopoulos.

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