Halterin verklagt: Schäferhund bricht Mann die Zähne
München Eigentlich mögen sich Schäferhund Camillo und Rudolf G. (68). Als der Hund den Bekannten seines Frauchens vor drei Jahren auf der Straße sah, stürmte er deswegen schwanzwedelnd auf den Mann zu. Nichts Ungewöhnliches, nichts Bedrohliches.
Doch an diesem Tag ging die Begegnung von Tier und Mensch fürchterlich schief. Camillo war aus dem Auto seines Frauchens gesprungen, die ihn nicht mehr anleinen konnte und war zu dem Mann gelaufen. „Ich hatte mich gerade nach vorne gebeugt, um meine Schuhbandl zu schnüren“, schildert Rudolf G. die Situation. Der Hund schnüffelte an ihm herum, dann sprang Camillo „blitzartig“ hoch.
Der Kopf des 33 Kilo schweren Tieres kollidierte mit dem Kiefer des 68-Jährigen. Mit schmerzhaften Folgen. Rudolf G. begann sofort aus dem Mund zu bluten, weil die Zahnbrücke durch den Kopfstoß des Hundes nach innen gedrückt und der Befestigungszahn ausgeschlagen wurde.
Das Opfer, selber Hundehalter und -züchter, forderte von der Besitzerin des Schäferhundes 5500 Euro Schadenersatz plus 1500 Euro Schmerzensgeld.
„Seitdem muss ich mit einem Provisorium leben“, erklärte der Berchtesgadener vor dem Prozess, wie es ihm heute ginge. Eine Dauerlösung für seine Zähne könne erst in Angriff genommen werden, wenn der Rechtsstreit beendet ist, ergänzte sein Anwalt Athanassios Moralis.
Die Traunsteiner Richter hatten in der ersten Instanz Rudolf G. 5325 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Doch obwohl die 50-jährige Hundehalterin die Geschichte des Rentners bestätigte, und ein biomechanisches Gutachten zu dem Schluss kam, dass es sich tatsächlich so abgespielt haben könnte, legte die Haftpflicht-Versicherung der Hundehalterin Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein.
Der Grund: Die Versicherung witterte Unrat. Es stand der Verdacht im Raum, der Rentner wolle auf ihre Kosten den bereits schadhaften Zahnersatz teuer sanieren lassen. So sei er kurz vor dem Unfall von der Leiter gefallen, außerdem habe Rudolf G. aufgrund einer Krebserkrankung eine Chemotherapie hinter sich. Beides habe unabhängig von dem Hundeunfall zu einer Schädigung der Zähne führen können. Außerdem würden Röntgenbilder des Kiefers fehlen und der Kläger habe widersprüchliche Angaben gemacht.
Tatsächlich hatte der Zahnarzt von Rudolf G. nach dem Unfall einen Heil- und Kostenplan aufgestellt, der über das notwendige Maß hinausging. Zudem erfuhr der Senat, dass die herausgebrochene Brücke bereits 30 Jahre ihren Dienst getan hatte.
Der Senat des OLG hält die Geschichte des Klägers für „glaubhaft“
Der Senat des Oberlandesgerichts hielt aber den von dem Kläger und der Hundebesitzerin übereinstimmend geschilderten Kopfstoß als Ursache des Schadens für „glaubhaft“.
Der Vorsitzende Richter des Senats, Wilhelm Schneider, regte daher einen Vergleich an. Tatsächlich war die Versicherung am Ende doch bereit, 3250 Euro zu bezahlen. Damit sollen dann aber auch alle Ansprüche erledigt sein.
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