Haftstrafe nach Sex gegen Belohnung mit 13-Jähriger

Geld und Geschenke gegen Geschlechtsverkehr: Wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen muss ein Mann in Haft. Der Angeklagte habe das Mädchen als reines Objekt behandelt, urteilte der Richter.
dpa |
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Das Landgericht München I im Justizpalast.
Das Landgericht München I im Justizpalast. © Frank Leonhardt/dpa/Symbolbild
München

Wegen Sex mit einer 13-Jährigen gegen Bezahlung und Geschenke hat das Landgericht München I am Mittwoch einen Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige das Mädchen im Dezember 2022 und Januar 2023 in 17 Fällen missbraucht sowie kinderpornographische Inhalte besessen hat. Dem Urteil lag eine Verständigung zwischen den Parteien zugrunde; es ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte das Mädchen auf Instagram kennengelernt und es für den wiederholten Geschlechtsverkehr absprachegemäß mit Bargeld oder Zigaretten, Kleidung und auch einem teuren Handy entlohnt. In seiner mündlichen Urteilsbegründung hob der Vorsitzende Richter hervor, dass der Mann die kindliche Geschädigte "als reines Sexualobjekt behandelt und zu einer Ware entmenschlicht" habe.

Zu seinen Gunsten sprach, dass er sich in einem Brief bei seinem Opfer entschuldigt und ein Schmerzensgeld versprochen habe. Außerdem räumte der bislang nicht Vorbestrafte die Taten im Rahmen der Verständigung ein und ersparte der Jugendlichen damit eine Aussage vor Gericht. "Zu Lasten des Angeklagten hat das Gericht berücksichtigt, dass die Geschädigte bei den verlangten Sexualpraktiken teils heftige Schmerzen erlitten hat", teilte ein Gerichtssprecher mit. Auch nach dem Urteil unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

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