Bankangestellte erfindet Banküberfall: Münchner Gericht fällt Urteil

Eine junge Bankmitarbeiterin meldet einen Einbruch. Doch dann kommen Zweifel auf. Jetzt ist sie selbst verurteilt worden.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
6  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die junge Frau legte ein Geständnis ab. (Archivbild)
Die junge Frau legte ein Geständnis ab. (Archivbild) © Sven Hoppe/dpa

Sie meldete einen Bankraub - doch war selbst Täterin. Das Landgericht München I hat eine junge Bankangestellte wegen Diebstahls, Vortäuschens einer Straftat und Missbrauchs von Notrufen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren, 6 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ihr drei Jahre jüngerer Freund, der laut Anklage Geld aus dem Diebstahl bekommen hatte und wegen Begünstigung angeklagt war, bekam als Heranwachsender einen Dauerarrest von vier Wochen, den er jedoch durch die Untersuchungshaft bereits abgesessen hatte.

Bankangestellte in München verurteilt: Sie erfand Banküberfall

Das Gericht sah es nach fünf Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagte einem unbekannten Mittäter den Zutritt zu den Tresorräumen der Bank ermöglichte, in der sie damals beschäftigt war, und dass dieser Mittäter mehr als 450.000 Euro stahl. 

Die Angeklagte drückte anschließend den Alarmknopf und gab gegenüber der Bank und der Polizei an, sie sei überfallen worden. Damit löste sie einen Großeinsatz aus, in dessen Rahmen zwei Männer festgenommen wurden, die auf ihre angebliche Täterbeschreibung passten. All das hat die heute 23-Jährige vor Gericht gestanden. Wer ihr Mittäter war, mit dem sie den Tatplan gemeinsam gefasst hatte, sagte sie nicht. 

100.000 Euro wurden bei ihrem mitangeklagten Freund in einer Matratze gefunden; wo der Rest blieb, ist bis heute unbekannt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
6 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Durchblicker am 25.09.2025 14:50 Uhr / Bewertung:

    Womit mal wieder dokumentiert wäre: Im internationalen Vergleich sind die Strafen in Deutschland ein Witz!

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Der wahre tscharlie am 25.09.2025 18:52 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Durchblicker

    Bei uns gibt es eine deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung. Insofern kann man das nicht mit irgendwelchen ominösen internationalen Ländern vergleichen.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Durchblicker am 25.09.2025 19:03 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Ich halte z.B. Österreich, Frankreich, Großbritannien nicht für ominös, sondern für Rechtsstaaten.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.