"Guter Kompromiss": Mit dieser Technik sollen die Brunnen in München wieder sprudeln
Unter dem Eindruck drohender Wasserknappheit in der bayerischen Landeshauptstadt will München die städtischen Brunnen technisch aufrüsten.
Der Münchner Stadtrat beauftragte das Baureferat einstimmig, mindestens 30 Brunnen mit hohem Wasserverbrauch in den kommenden drei Jahren mit Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR) nachzurüsten – und stellte dafür insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung.
Kosten will die Stadt in vier Jahren wieder drin haben
Dieses Geld werde die Stadt aber voraussichtlich durch niedrigere Wasser- und Abwasserkosten innerhalb von zwei bis vier Jahren wieder eingespart haben. Den Anfang soll der berühmte Fischbrunnen vor dem Rathaus auf dem Marienplatz machen, der noch "während der laufenden Brunnensaison" mit einer neuen Steuerungstechnik ausgestattet werden soll.
Krause: Abgeschaltete Brunnen dürfen "kein Dauerzustand" sein
Zehn weitere Brunnen sollen zum Start der kommenden Brunnensaison nachgerüstet werden, wie die Stadt mitteilte. Das soll rund 300 Kubikmeter Wasser pro Tag, an dem die Brunnen in Betrieb sind, sparen.

Wegen drohender Knappheit erließ die Stadt München am 14. Juli eine Allgemeinverfügung, die den Wasserverbrauch reduzieren sollte. Seitdem ist es etwa untersagt, private Pools zu befüllen, den Rasen zu sprengen oder das Auto zu Hause zu waschen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Im Zuge dessen hatte die Stadt auch die zehn Brunnen, die am meisten Wasser verbrauchten, abgestellt.
"Das darf aber kein Dauerzustand sein", sagte Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). "Der Einbau von moderner Steuerungstechnik ist ein guter Kompromiss, der beides ermöglicht: sprudelnde Brunnen und einen reduzierten Verbrauch von Trinkwasser." Er freue sich besonders, "dass der Fischbrunnen noch im August nachgerüstet werden kann, sodass wir Münchens bekanntesten Brunnen schon bald wieder in Betrieb nehmen können".
Eilanträge gegen Bewässerungsverbot in München abgewiesen
Das Verwaltungsgericht München hat die Eilanträge von zwei Gartenbesitzern gegen die Allgemeinverfügung zum Wassersparen abgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, auch steht die Entscheidung im Hauptsache-Verfahren noch aus, wie das Gericht mitteilte.
"Nach Auffassung der Kammer kann sich die Landeshauptstadt bezüglich der angegriffenen Einschränkungen der Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Wasserhaushaltsgesetz stützen", heißt es in der Begründung.
"Diese gelten für Jedermann und enthalten insbesondere eine Pflicht, eine gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen." Die Einschränkungen seien verhältnismäßig.
