Grüne wollen Regelungen zur Erhaltungssatzung verschärfen

Besserer Mieterschutz: Öko-Partei bringt Reformvorschläge offiziell im Rathaus ein.
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Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) stellt im bayerischen Landtag, während der Sitzung mit Aktueller Stunde, von ihrem Platz aus eine Zwischenfrage.
Peter Kneffel/dpa Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) stellt im bayerischen Landtag, während der Sitzung mit Aktueller Stunde, von ihrem Platz aus eine Zwischenfrage.

München - In Erhaltungssatzungsgebieten soll Luxussanierung und Verdrängung der alten Mieter verhindert werden. Dass das oft nicht gelingt, weiß jeder Münchner, der in einem Innenstadt-Viertel zuhause ist und gelegentlich die Immobilien-Anzeigen studiert.

Die Grünen im Stadtrat fordern nun eine weitgehende Reform der Erhaltungssatzung – und legen dafür konkrete Ideen vor. "Die Münchner Erhaltungssatzungen werden den für viele Mieter real existierenden Verdrängungsrisiken nicht mehr gerecht", sagt Grünen-Stadträtin Anna Hanusch. "Sie müssen dringend angepasst werden, um in der aktuellen, von Spekulation und Luxusmodernisierung geprägten Situation noch ausreichend Schutzwirkung zu entfalten."

Grüne kritisieren Schutz von Kreditkartendaten

Die Grünen fordern, die Erhaltungssatzungsgebiete grundsätzlich unbegrenzt festzuschreiben, nicht mehr nur als fünf Jahre – in Berlin werde das schon so gehandhabt. Und: Alle in den letzten zehn Jahren aus der Satzung "entlassenen" Gebiete sollen noch einmal überprüft werden – ob sie auf Basis der neuen Kriterien wieder aufgenommen werden können.

Außerdem wollen die Grünen die Daten, wo die Bevölkerung geschützt werden muss, anders erheben lassen. Sie kritisieren, dass zum Beispiel Kreditkartendaten genutzt werden, um die Kaufkraft einschätzen zu können. Ältere und Ärmere haben aber oft gar keine Karte.

So funktioniert das Instrument

In den Erhaltungssatzungsgebieten müssen Wohnungseigentümer geplante Modernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von der Stadt genehmigen lassen. Der Schutz über die Erhaltungssatzung gilt über fünf Jahre und kann vom Stadtrat um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Außerdem hat die Stadt in diesen Gebieten ein Vorkaufsrecht. Sprich: Steht eine Immobilie zum Verkauf, wird die Stadt als Käufer bevorzugt. Um das zu verhindern, unterzeichnen dann private Käufer häufig eine Abwendungserklärung. Der Käufer darf dann über zehn Jahre die gekaufte Immobilie weder in Eigentumswohnungen umwandeln noch luxussanieren.

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