Grüne fordern Konsequenzen
Eine Taschenlampe, ein Video, das es offenbar nicht gibt – und viele offene Fragen im Fall der von einem Polizisten geschlagenen Frau
München - Der gezielte Faustschlag eines Polizisten ins Gesicht einer gefesselten Frau sorgt weiterhin für gewaltigen Wirbel im Präsidium. Der stellvertretende Polizeipräsident Robert Kopp persönlich dementierte gestern Gerüchte, wonach es ein HandyVideo des Vorfalls auf der PI21 in der Au geben soll. (AZ berichtete).
„Ein Video aus der Haftzelle gibt es nicht“, betont Robert Kopp. Der Anwalt der 23-Jährigen hatte unter Berufung auf seine Mandantin behauptet, einer der Polizisten hätte den Vorfall am 20. Januar in der Haftzelle mit einem Handy gefilmt. „Der Kollege hat mit einer Taschenlampe geleuchtet“, versichert der Polizeivizepräsident. Auch beim Dezernat 11, zuständig für Amtsdelikte, bestreitet man, dass ein Ermittler gegenüber dem Rechtsanwalt die Existenz eines Videos bestätigt habe.
Auch einige andere Fragen sind unklar.
Taschenlampe: Wozu wurde sie benötigt? Waren die Lichtverhältnisse so schlecht? Oder ging es darum, die sich heftig wehrende Frau zu blenden und damit eine drohende weitere Attacke zu verhindern?
Zahl der Schläge: Der 33-jährige Polizeihauptmeister sagt, er habe einmal mit der Faust zugeschlagen, um einen drohenden Kopfstoß der 23-jährigen Tierarzthelferin abzuwehren. Die Frau berichtet laut ihrem Anwalt Franz Erlmeier von zwei Schlägen.
Warum kam sie zur Wache? Die Frau hatte Stress mit ihrem Freund. Deshalb rief sie die Polizei. Eine Streife brachte sie zur PI 21. Im Präsidium verteidigte man gestern die Entscheidung. Es sei darum gegangen, den Sachverhalt Bedrohung und Körperverletzung zu klären.
Stand die Frau unter Drogen? Mit Sicherheit lässt sich das nicht mehr klären. Ein Richter untersagte die Entnahme einer Blutprobe. Ohne Angabe von Gründen übrigens. Gegenüber der Polizei soll die Frau die Einnahme von Partydrogen zugegeben haben.
Ist der Schlag gerechtfertigt? Die entscheidende Frage, die Staatsanwaltschaft und das für Amtsdelikte zuständige Dezernat 11 klären müssen. Seit 25. Januar ermitteln sie, dem Tag, an dem die Frau Anzeige erstattet. Gegen sie selbst wird bereits seit 20. Januar ermittelt. In der Anzeige ist auch der Faustschlag des Polizisten dokumentiert. Robert Kopp: „Nichts wird unter den Teppich gekehrt.
Nach dem Faustschlag eines Münchner Polizisten gegen eine 23-jährige Frau haben die Grünen ihre Forderung nach einer unabhängigen Ermittlungsstelle für Polizeigewalt erneuert. „Die Fälle von Polizeigewalt müssen jetzt endlich zu Konsequenzen führen“, sagte die Grünen-Innenexpertin im Landtag, Susanna Tausendfreund, am Mittwoch in München.
Es mache sie zornig, dass erst fünf Tage nach dem Vorfall auf Initiative des Anwalts der Frau Ermittlungen eingeleitet worden seien. Die Geschädigte habe dagegen gleich ein Verfahren am Hals gehabt. Tausendfreund kündigte eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung an, um Ungereimtheiten bei dem Fall in der Polizeiinspektion in München-Au aufzuklären lassen.
So müsse unter anderem Klarheit über angebliche Filmaufnahmen geschaffen werden, die ein Beamter mit seinem Handy gemacht haben soll. Die 23-Jährige hatte durch einen Faustschlag eines Polizisten in ihr Gesicht schwere Verletzungen erlitten. Der Beamte beruft sich darauf, aus Notwehr gehandelt zu haben, weil die Frau ausgerastet sei.