Grausamer Vater soll Tochter 169 Mal missbraucht haben

Vor dem Münchner Landgericht muss sich ein 48-Jähriger verantworten, weil er sein Kind über Jahre vergewaltigt haben soll. Der Mann streitet aber alles vehement ab. Dabei belastet ihn sein eigener Sohn schwer.
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Ulrich R. wird in den Gerichtssaal geführt.
Mike Schmalz Ulrich R. wird in den Gerichtssaal geführt.

MÜNCHEN - Vor dem Münchner Landgericht muss sich ein 48-Jähriger verantworten, weil er sein Kind über Jahre vergewaltigt haben soll. Der Mann streitet aber alles vehement ab. Dabei belastet ihn sein eigener Sohn schwer.

Der Vorwurf ist ungeheuerlich: Staatsanwalt Tobias Miethaner ist überzeugt, dass Ulrich R. (48) aus Fürstenfeldbruck seine Tochter neun Jahre lang sexuell missbraucht und vergewaltigt hat. Als die Übergriffe begonnen haben sollen, war das Mädchen erst fünf Jahre alt. Insgesamt zählt die Anklage der Staatsanwaltschaft München II allein 169 Vergewaltigungen auf.

Die inzwischen 18 Jahre junge Frau berichtete den Ermittlern, dass sie erstmals mit sieben Jahren vergewaltigt wurde. Als ihr Bruder und ihre Mutter nicht im Haus waren, schleppte ihr Vater die Kleine laut Anklage in den Keller, den der Augenoptiker als Werkstatt nutzte. Er sperrte den Raum ab, schlug das Mädchen ins Gesicht, riss ihr die Kleider vom Leib und vergewaltigte sie dann.

Diese Gewalt hat laut Anklage auch die Erziehungsmethoden des Mannes bestimmt. Er baute nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Bedrohungskulisse auf, die das Mädchen zum Schweigen bringen sollte. Er habe ihr sogar mit Waffen gedroht, falls sie etwas erzählen sollte. Auch sein Sohn berichtete den Ermittlern von Faustschlägen und Veilchen im Gesicht. In diesem brutalen Stil sei der Mann fortgefahren, bis sich das Paar 2005 scheiden ließ.

Ulrich R. streitet alles ab: „Ich habe nie sexuelle Handlungen an meiner Tochter vorgenommen.“ Mit ruhiger Stimme erklärte er gestern, dass seine Tochter wohl nach der Trennung der Eltern eifersüchtig auf seine neuen Freundinnen gewesen sei. Von seinem Sohn, zu dem er ein sehr inniges Verhältnis gepflegt haben soll, sei er wegen dessen belastenden Aussagen „sehr enttäuscht“.

Der Prozess wird fortgesetzt.

John Schneider

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